Rufzeichenzuteilung
Wer die Amateurfunkprüfung bestanden hat und im Besitz eines Fähigkeitsausweises ist, kann ein Rufzeichen beantragen. Wobei hier die Begriffe von Land zu Land verschieden sind, vgl. Kapitel "Unterschiedliche Begriffe" auf dieser Seite.
Auch das Verfahren, wie man zu einem Rufzeichen kommt, ist sehr unterschiedlich. Deshalb wird dies für jedes deutschsprachige Land nachfolgend getrennt betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
Unterschiedliche Begriffe
Im Land ... | ... erhält man bei bestander Prüfung ein(e) |
... beantragt, wer ein Rufzeichen erhalten möchte, ein(e) |
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Schweiz | Fähigkeitsausweis | Amateurfunk-Konzession |
Liechtenstein | Fähigkeitsausweis (der Schweiz)[1] | Amateurfunkbewilligung |
Deutschland | Zeugnis | Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk |
Österreich | Wer weiss es? |
Amateurfunkbewilligung |
Rufzeichenzuteilung in der Schweiz
Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Einer Privatperson, die in der Schweiz eine Konzession beantragt, wird ein Rufzeichen zugeteilt. Wünsche können (offiziell) keine angebracht werden. Inhaber eines Fähigkeitsausweises für den Amateurfunk (HAREC) wird ein Rufzeichen mit Prefix HB9 und dreistelligem Suffix zugeteilt, Inhaber eines Einsteigerausweises für Funkamateure wird ein Rufzeichen mit Prefix HB3 und dreistelligem Suffix zugeteilt.
Bei Rufzeichen für Clubstationen werden Wünsche im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt. Der Prefix ist HB9, der Suffix kann ein- bis vier-stellig sein.
Die Konzession kann gleich im Anschluss an die bestandene Prüfung vor Ort oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt beim BAKOM beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrages dauert 3 bis 6 Wochen. Mit der Rufzeichenzuteilung bekommt der Funkamateur einen Ausweis in Kreditkartengrösse zugestellt.
Das Formular "Gesuch um eine Amateurfunkkonzession" ist auf der Seite Amateurfunk auf der Homepage des BAKOM zu finden.
Rufzeichenzuteilung in Liechtenstein
Liechtenstein - Nachfolgende Angaben betreffen Liechtenstein (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Einer Privatperson, die in Liechtenstein eine Bewiiligung beantragt, kann - im Rahmen der Verfügbarkeit - sich ein Rufzeichen unter folgenden Rahmenbedingungen aussuchen:
- Inhaber eines Fähigkeitsausweises für den Amateurfunk (HAREC) erhalten ein Rufzeichen mit Prefix HB0. Der zwei- oder dreistellige Suffix ist wünschbar, jedoch darf das erste Zeichen des Suffix kein Y sein.
- Inhaber eines Einsteigerausweises für Funkamateure erhalten ein Rufzeichen, welches mit HB0Y beginnt. Die zwei nachfolgenden Zeichen des Suffix sind wünschbar.
Bei Rufzeichen für Clubstationen, welche auch den Prefix HB0 haben, werden Wünsche im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt.
Die Bewilligung kann gleich im Anschluss an die bestandene Prüfung oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt beim Liechtensteiner Amt für Kommunikation beantragt werden. Die Bewilligung mit Rufzeichen wird in Form eines Ausweises im Kreditkartenformat (hoch) ausgestellt und zusammen mit der Rechnung zugestellt.
Der "Antrag auf Erteilung einer Amateurfunkbewilligung" ist auf der Seite Amateurfunkbewilligung auf der Homepage der Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein zu finden.
Rufzeichenzuteilung in Deutschland
Unter gewissen Einschränkungen kann das Rufzeichen in Deutschland selbst ausgesucht werden. Wie das genau funktioniert, möchte hier bitte ein Fachkundiger beschreiben ;-)
Weblinks
Schweiz
- Homepage BAKOM (eidg. Bundesamt für Kommunikation)
- Seite Amateurfunk
Liechtenstein
- Startseite Amt für Kommunikation auf der Homepage Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein
Deutschland
- Homepage Bundesnetzagentur
- Seite Amateurfunk
Fussnoten
- ↑ Liechtenstein bietet selbst keine Prüfungen an. Einwohner Liechtensteins mchen die Prüfung in der Schweiz und erhalten darauf den Schweizr Fähigkeitsausweis ausgestellt.