Rufzeichenzuteilung

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Wer die Amateurfunkprüfung bestanden hat und im Besitz eines Fähigkeitsausweises ist, kann ein Rufzeichen beantragen.

Da dies von Land zu Land sehr unterschiedlich ist, wird dies nachfolgend für jedes Land getrennt betrachtet.

Rufzeichenzuteilung in der Schweiz

Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Einer Privatperson, die eine Konzession beantragt, wird ein Rufzeichen zugeteilt. Wünsche können (offiziell) keine angebracht werden. Inhaber eines Fähigkeitsausweises für den Amateurfunk (HAREC) wird ein Rufzeichen mit Prefix HB9 und dreistelligem Suffix zugeteilt, Inhaber eines Einsteigerausweises für Funkamateure wird ein Rufzeichen mit Prefix HB3 und dreistelligem Suffix zugeteilt.

Bei Rufzeichen für Clubstationen werden Wünsche im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt. Der Prefix ist HB9, der Suffix kann ein- bis vier-stellig sein.

Die Konzession kann gleich im Anschluss an die bestandene Prüfung vor Ort oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt beim BAKOM beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrages dauert 3 bis 6 Wochen. Mit der Rufzeichenzuteilung bekommt der Funkamateur einen Ausweis in Kreditkartengrösse zugestellt.

Das Formular "Gesuch um eine Amateurfunkkonzession" ist auf der Seite Amateurfunk auf der Homepage des BAKOM zu finden.


Rufzeichenzuteilung in Deutschland

Unter gewissen Einschränkungen kann das Rufzeichen in Deutschland selbst ausgesucht werden. Wie das genau funktioniert, möchte hier bitte ein Fachkundiger beschreiben ;-)