HAREC: Unterschied zwischen den Versionen
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''' HAREC''' ist ein Gegenseitsabkommen der ''Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation'' ([[CEPT]]), welches regelt, dass die nationalen ''Amateurfunkausweise'' (Begriff Deutschland: ''Amateurfunkzeugnis'') gegenseitig anerkannt werden. | ''' HAREC''' ist ein Gegenseitsabkommen der ''Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation'' ([[CEPT]]), welches regelt, dass die nationalen ''Amateurfunkausweise'' (Begriff Deutschland: ''Amateurfunkzeugnis'') gegenseitig anerkannt werden. | ||
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Ein ''Amateurfunkzeugnis Klasse A'' ist ein HAREC-kompatibles Zeugnis; ein ''Amateurfunkzeugnis Klasse E'' genügt den Anforderungen von HAREC nicht. | Ein ''Amateurfunkzeugnis Klasse A'' ist ein HAREC-kompatibles Zeugnis; ein ''Amateurfunkzeugnis Klasse E'' genügt den Anforderungen von HAREC nicht. | ||
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Aktuelle Version vom 9. Juli 2011, 11:09 Uhr
HAREC ist die Abkürzung für Harmonised Amateur Radio Examination Certificate (übersetzt auf deutsch: harmonisiertes Amateurfunkprüfung-Zertifikat).
HAREC ist ein Gegenseitsabkommen der Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT), welches regelt, dass die nationalen Amateurfunkausweise (Begriff Deutschland: Amateurfunkzeugnis) gegenseitig anerkannt werden.
Dieses Abkommen erlaubt einem Funkamateur, der eine HAREC-kompatiblen Ausweis hat und ein dazugehöriges Rufzeichen besitzt, in allen beteiligten Ländern dieses Abkommens Funkbetrieb tätigen zu dürfen (ohne dass im Gastland eine Genehmigung zu beantragen wäre).
Je nach bestandener Amateurfunkprüfung und damit erhaltenem Ausweis (Zeugnis), ist dieser HAREC-kompatibel oder nicht. Siehe dazu die nachfolgenden Ausführungen zu den einzelnen Ländern.
Welche Bestimmungen in einem Gastland - auch mit HAREC-kompatiblem Ausweis - zu beachten sind, beschreibt der Artikel "Funkbetrieb im Ausland".
Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Der Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk ist ein HAREC-kompatibler Ausweis (Inhaber dieses Ausweises erhalten ein Rufzeichen mit Prefix HB9).
Der Einsteigerausweis für Funkamateure genügt den Anforderungen von HAREC nicht (Inhaber dieses Ausweises erhalten ein Rufzeichen mit Prefix HB3).
Liechtenstein - Nachfolgende Angaben betreffen Liechtenstein (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Einwohner des Fürstentums Liechtenstein absolvieren die Amateurfunkprüfung beim Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach den identischen Bestimmungen wie sie für Schweizer gelten, und erhalten im Anschluss den Schweizer Fähigkeitsausweis bzw. Einsteigerausweis ausgehändigt.
Der Schweizer Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk ist ein HAREC-kompatibler Ausweis. (Inhaber dieses Ausweises erhalten in Liechteinstein ein Rufzeichen mit dem Prefix HB0, welches keinY als erstes Zeichen im Suffix hat).
Der Schweizer Einsteigerausweis für Funkamateure genügt den Anforderungen von HAREC nicht (Inhaber dieses Ausweises erhalten in Liechteinstein ein Rufzeichen, das mit HB0Y beginnt).
Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Ein Amateurfunkzeugnis Klasse A ist ein HAREC-kompatibles Zeugnis; ein Amateurfunkzeugnis Klasse E genügt den Anforderungen von HAREC nicht.