Amateurfunkprüfung

Aus JOTA-JOTI Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Jeder Funkamateur muss vor der Rufzeichenzuteilung eine behördliche Prüfung ablegen. In vielen Ländern wird die Prüfung durch die zuständige nationale Regulierungsbehörde abgenommen.

Die Prüfungsbestimmungen varieren im Detail von Land zu Land. Ebenso die Bezeichnungen: In der Schweiz erhält man nach bestandener Prüfung einen Fähigkeitsausweis, in Deutschland ist es ein Zeugnis. Will man anschliessend ein Rufzeichen erhalten, so ist in der Schweiz eine Konzession zu beantragen, in Liechtensein und Österreich jedoch eine Bewilligung. Deshalb wird dies nachfolgend für verschiedene Länder getrennt betrachtet, und speziell für jedes deutschsprachige Land.

Amateurfunkprüfung in der Schweiz

Vorderseite des Schweizer Konzessionsausweises HB9 (Kreditkartenformat)
Rückseite des Schweizer Konzessionsausweises HB9 (Kreditkartenformat)
Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Prüfung HB3 und HB9

In der Schweiz wird die Prüfung durch das BAKOM abgenommen. Sie setzt sich aus den folgenden zwei Prüfungsteilen zusammen:

  • Technik
  • Betriebstechnik und Vorschriften

Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren druchgeführt. Dabei sind jeder Frage vier mögliche Antworten zugeordnet, von der genau eine Antwort richtig ist.

An der Prüfung sind im Bereich Technik 20 Fragen in 75 Minuten zu beantworten, wobei der geprüfte Stoffumfang für den Einsteigerausweis (HB3) gegenüber dem Fähigkeitsausweis (HB9) deutlich reduziert ist. Im Fach Betriebstechnik und Vorschriften sind 20 Fragen innerhalb von 20 Minuten zu beantworten; der geprüfte Stoffumfang für den Einsteigerausweis (HB3) und den Fähigkeitsausweis (HB9) ist dabei identisch.

In jedem Prüfungsfach sind 70 von 100 Punkten zum Bestehen der Prüfung notwendig. Wer nur in einem Fach die notwendige Punktzahl nicht erreicht, wird bei erneutem Antreten zur Prüfung im bereits bestandenen Fach nicht erneut geprüft.

Upgrade Einsteigerausweis auf Fähigkeitsausweis

Wer bereits einen Einsteigerausweis (HB3) besitzt (unabhängig davon, ob eine HB3-Konzession je gelöst worden ist) und nun den Fähigkeistausweis (HB9) anstrebt, muss an der Prüfung nur den Prüfungsteil Technik absolvieren.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 125.- für die vollständige Prüfung und CHF 115.- wer nur in einem Fach geprüft werden muss. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer vorgängig die Prüfungsgebühr eingezahlt hat.

Ausweis und Konzession

Nach der Prüfung wird ein "Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk (HAREC)" bzw. ein "Einsteigerausweis für Funkamateure" ausgestellt. Gleichzeitig kann eine Konzession (mit Rufzeichenzuteilung) beantragt werden. Das Ausstellen von Ausweis und/oder Konzession dauert 3 bis 6 Wochen. Die Zustellung erfolgt per Post. Die Gebühr für den Ausweis ist in der Prüfungsgebühr enthalten, welche vor der Prüfung zu entrichten ist. Für Konzession/Rufzeichen wird eine Rechnung zugeschickt.

Eine Konzession kann auch erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Sie kann auch bei Aufgabe des Hobby gekündigt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt werden (wobei man keinen Anspruch auf ein früher zugeteiltes Rufzeichen hat). Der Fähigkeitsausweis behält seine Gültigkeit auf Lebenszeit (so wie ein Fahrausweis gültig bleibt, unabhängig davon, ob man ein Auto besitzt oder nicht).

Eine Amateurfunk-Konzession ist jährlich kündbar; ansonsten erneuert sie sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Sie kostet CHF 120.- jährlich.

Keine untere Alterslimite

Eine untere Alterslimite für Kinder besteht nicht. Wer sich das Wissen aneignen kann und die Prüfung besteht, erhält den Fähigkeitsausweis und kann mit eine Konzession beantragen. Bei vorhandenem Interesse und gezielter kindergerechter Schulung und Betreuung, sind Kinder ab circa 12 Jahren befähigt, den Lernstoff aufzunehmen und die Prüfung zu bestehen.


Amateurfunkprüfung in Liechtenstein

Die jährliche AFu Bewilligung von Liechtenstein (Format A6 hoch)
Liechtenstein Flagge 60px.png Liechtenstein - Nachfolgende Angaben betreffen Liechtenstein (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Einwohner des Fürstentums Liechtenstein absolvieren die Amateurfunkprüfung beim Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach den identischen Bestimmungen wie sie für Schweizer gelten, vgl. oben, Kapitel "Schweiz".

Nach bestandener Prüfung beim BAKOM erhält der Liechtensteiner Funkamateur den Schweizer Fähigkeitsausweis bzw. Einsteigerausweis zugestellt (siehe oben, Kapitel "Schweiz"). Mit diesem Schweizer Ausweis kann der Funkamateur beim Liechtensteiner Amt für Kommunikation eine Amateurfunkbewilligung beantragen. Im Rahmen dieses Antrags kann man sich im Rahmen der Verfügbarkeit ein Rufzeichen wünschen:

  • Besitzer eines Einsteigerausweises erhalten ein Rufzeichen, das mit HB0Y beginnt. Die verbleibenden zwei Zeichen des Suffix sind wünschbar.
  • Besitzer eines Fähigkeitsausweises erhalten ein Rufzeichen mit Prefix HB0 und können sich einen zwei- oder dreistelligem Suffix wünschen (der nicht mit Y beginnt).

Eine Amateurfunkbewilligung ist jährlich kündbar; ansonsten erneuert sie sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Sie kostet CHF 120.- jährlich. Die Amateurfunkbewilligung mit Rufzeichen wird als kleiner Ausweis (im Format A6 hoch) jährlich neu ausgestellt und zugesandt.

Auch Liechtenstein kennt keine untere Alterslimite.


Amateurfunkprüfung in Deutschland

Deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A, Innenseite (Format A6 hoch, gefaltet)
Deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A, Aussenseite (Format A6 hoch, gefaltet)
Deutschland Flagge 60px.png Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In Deutschland wird die Prüfung durch die Bundesnetzagentur abgenommen. Auf schriftlichen Antrag ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland zur Prüfung zuzulassen (Amateurfunkgesetz AfuG 1997, §4, Absatz 2). Darüber hinaus können auch natürliche Personen ohne Wohnsitz in Deutschland auf schriftlichen Antrag zur Prüfung zugelassen werden.

Die Prüfung setzt sich aus den drei Prüfungsteilen

  • Technik
  • Betriebstechnik und
  • Kenntnis von Vorschriften

zusammen.

Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren druchgefürt. Dabei sind jeder Frage vier mögliche Antworten zugeordnet, von der genau eine Antwort richtig ist.

Die Prüfung umfasst in den Fächern Betriebstechnik und Vorschriften 34 Fragen, die innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Im Bereich Technik sind die Anforderungen gestaffelt nach der angestrebten Zulassungsklasse:

  • Klasse E (Einsteiger-Klasse): 34 Fragen in 60 Minuten (Nachweis der Kenntnis von Grundlagenwissen)
  • Klasse A (CEPT-Klasse, HAREC): 51 Fragen in 90 Minuten

In jedem Prüfungsfach sind 75 von 102 möglichen Punkten zum Bestehen der Prüfung notwendig.

Nach der bestandenen Prüfung wird ein Amateurfunkzeugnis ausgestellt.

Eine untere Altersgrenze für die PÜrüfungsteilnahme oder die Amateurfunkzulassung für Kinder besteht seit 1997 nicht mehr. Wer sich das Wissen aneignen kann und die Prüfung besteht, erhält das Amateurfunkzeugnis und kann ein Rufzeichen beantragen. Bei vorhandenem Interesse und gezielter kindergerechter Schulung und Betreuung, sind Kinder ab circa 12 Jahren befähigt, den Lernstoff für die Einsteigerklasse aufzunehmen und die Prüfung zu bestehen.


Amateurfunkprüfung in Österreich

Oesterreich Flagge 60px.png Österreich - Nachfolgende Angaben betreffen Österreich (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In der Österreich wird die Prüfung durch die Fernmeldebüros des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Verkehr abgenommen. Sie setzt sich aus den drei Prüfungsteilen

  • Rechtliche Bestimmungen
  • Betrieb und Fertigkeiten und
  • Technische Grundlagen

zusammen.

Es gibt drei Prüfungskategorien:

  • Die Prüfungskategorie 1 (CEPT Lizenz, HAREC) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in allen für den Amateurfunkdienst festgesetzten Frequenzbereichen.
  • Die Prüfungskategorie 3 (Einsteigerklasse) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen innerhalb Österreichs im Frequenzbereich 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.
  • Die Prüfungskategorie 4 (Novizen) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in den Frequenzbereichen 1810-1950 kHz, 3500-3800 kHz, 21400-21450 kHz, 28000-29700 kHz, 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.

Nach der Prüfung kann eine Amateurfunkbewilligung beantragt werden. Amateurfunkbewilligungen werden in Österreich nur an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ausgegeben.


Erwerb einer US-Lizenz

Beispiel einer US Amateur Radio Licence (In der Rubrik Operator Previleges steht die Lizenzklasse)

Funkamateure aus dem deutschsprachigen Raum erwerben vereinzelt auch die US-Lizenz. Der Erwerb einer US-Lizenz kann u.a. deshalb von Interesse sein, weil in gewissen (exotischen) Ländern das Beantragen einer Gastlizenz (Stichwort: DX-Expeditionen) einfacher ist, wenn man eine US-Lizenz vorweisen kann.

Deshalb wird dies hier näher betrachtet:

In den USA werden die Prüfungen nicht durch die Regulationsbehörde selbst, sondern durch akreditierte, ehrenamtlich tätige Funkamateure (Volunteer Examiner) abgenommen. Prüfungsstandorte gibt es auf der ganzen Welt überall dort, wo diese ehrenamtlichen Prüfungsexperten und das zuständige Koordinationsbüro einen solchen Prüfungstermin organisieren. Ein solcher Prüfungstermin wird seit Jahren auch anlässlich der Messe HAM Radio in Friedrichshafen (am Bodensee) angeboten.

US-Lizenzklassen

Die USA kennt folgende Lizenzklassen:

  1. Technician Class: Lizenz für Frequenzen über 30 MHz
  2. General Class: Lizenz für Frequenzen über 30 MHz und bestimmte KW Bänder. Das Prüfungsniveau entspricht in etwa dem Einsteigerausweis (Schweiz) bzw. der Klasse E (Deutschland).
  3. Amateur Extra Class: Lizenz für alle Amateurfunk-Frequenzbereiche. Die Lizenz entspricht dem Fähigkeitsausweis (Schweiz) bzw. der Klasse A (Deutschland).

Alle Lizenzprüfungen sind stufenweise aufeinander aufgebaut, d.h. zur General-Class-Prüfung kann nur antreten, wer die Technician-Class-Prüfung bestanden hat; und für die Amateur-Extra-Class-Prüfung wird die General-Class-Prüfung vorausgesetzt. Jedoch können alle Prüfungen während eines Prüfungstermins hintereinander absolviert werden (keine weiteren Prüfungsgebühren). Bei Nichtbestehen der Prüfung kann man - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit - direkt im Anschluss einen zweiten Versuch unternehmen (neuer Antrag, erneute Prüfungsgebühr).

Organisation der US-Prüfungen

Die Prüfungen für die US-amerikanischen Lizenzen werden durch freiwillige, ehrenamtliche Prüfer (Volunteer Examiner, VE) abgenommen. Die Arbeit der Prüfer wird vom Volunteer Examiner Coordinator Office (VEC) koordiniert. Die VE können die Prüfungen an jedem beliebigen Ort organisieren. So wird z.B. seit einigen Jahren regelmässig auf der Amateurfunkmesse HAM Radio in Friedrichshafen eine US-amerikanische Prüfung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt der Prüfungen werden im Internet unter http://www.arrl.org/exam_sessions/search veröffentlicht.

Zulassungsvoraussetzungen

Ein Interessent muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es wird eine gültige US-Adresse zur Zustellung der Lizenzurkunde (FCC-Urkunde) benötigt (Dies darf auch bei einem OM, Bekannten oder Verwandten mit 'c/o' als Adresse oder ein gemietetes Postfach sein).
  • Auch eine nicht in den USA wohnhafte Person darf zur Prüfung antreten und eine Lizenz beantragen, sofern sie nicht Miglied einer Regierung (ausserhalb der USA) ist.
  • Es gibt keinerlei Anforderungen bezüglich Alter, Gesundheit, Nationalität oder Wohnsitz.

Zur Prüfung ist folgendes mitzubringen:

  • Mindestens 2 amtliche Ausweise, davon ein Ausweis mit Foto/Lichtbild[1] (z.B. Personalausweis/Identitätskarte[2], Reisepass, Führerschein etc.)
  • Prüfungsgebühr in bar: 15 USD (An Prüfungsstandorten ausserhalb der USA kann die Bezahlung auch in einer anderen Währung möglich sein; so z.B. in Deutschland in Euro).
  • Bei Aufstiegs-Prüfungen (upgrade, z.B. von Technician Class auf General Class): Die Lizenzurkunde der FCC im Original oder die Prüfungsbescheinigung CSCE (= Certificate of Successful Completion of Exam) in Original und Kopie.
  • US-Bürger benötigen zusätzlich ihre Sozialversicherungsnummer (SSN) oder Steueridentifikationsnummer (TIN).
  • eine Zustelladresse (für die Lizenz) in den USA (siehe oben).
  • Bleistifte, Radiergummi, Kugelschreiber, Taschenrechner (nicht programmierbar)

Prüfungsvorbereitung

Der aktuelle Katalog aller möglichen Prüfungsfragen kann beim VEC runtergeladen werden (linke Spalte: "Amateur Question Pools").

Weitere Informationen gibt es z.B. unter http://www.us-lizenz.de/

Rufzeichenzuteilung

Das US-amerikanische Rufzeichen wird nach absolvierter Prüfung zugeteilt. Es können keine Wünsche angebracht werden. Das Rufzeichen ist kostenlos und 10 Jahre gültig. Danach wird sie auf Antrag - ohne erneute Prüfung - verlängert.

Personen, die seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Amateur-Extra-Class-Lizenz sind, können den Antrag stellen, ihr zugeteiltes Rufzeichen gegen ein Wunsch-Kennzeichen (Vanity Call Sign) umtauschen zu lassen.

Weblinks

Schweiz


Liechtenstein


Deutschland


USA

  • Informationen zur US-Prüfung auf deutsch


Fussnoten

  1. Unterschiedliche Bezeichnung für die gleiche Sache: "Ausweis mit Foto" (Schweiz) = "Ausweis mit Lichtbild" (Deutschland)
  2. Unterschiedliche Bezeichnung für das gleiche Dokument: "Identitätskarte" (Schweiz) = "Personalausweis" (Deutschland)


siehe auch