Bundesnetzagentur: Unterschied zwischen den Versionen

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Die deutsche '''Bundesnetzagentur''' (''BNetzA''') ist in Deutschland jene Bundesbehörde, die unter anderem auch für die Regulierung und Überwachung des [[Amateurfunk]]s in Deutschland zuständig ist.
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Die deutsche '''Bundesnetzagentur''' (kurz ''BNetzA'' oder in der offiziellen Bezeichnung ''Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen '') ist in Deutschland die obere Bundebehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft , die unter anderem auch für die Regulierung und Überwachung des [[Amateurfunk]]s in Deutschland zuständig ist.
 
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Für deutsche Funkamateure erbringt die '''BNetzA''' <u>unter anderem</u> folgende Leistungen:
 
* Abnahme der [[Amateurfunkprüfung]]
 
* Abnahme der [[Amateurfunkprüfung]]
* Zuteilung des [[Rufzeichen]]s
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* Ausstellung der Amateurfunkzeugnisse
* Ausstellen der [[Konzession]]
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* Zuteilung des [[Rufzeichen]]s verbunden mit der Zulassung zum Amateurfunkdienst
 
* Beratung bei Störungen
 
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* Funkstörungsmessdienst und Marktkontrolle
 
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2011, 21:50 Uhr

Die deutsche Bundesnetzagentur (kurz BNetzA oder in der offiziellen Bezeichnung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ) ist in Deutschland die obere Bundebehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft , die unter anderem auch für die Regulierung und Überwachung des Amateurfunks in Deutschland zuständig ist.

Deutschland Flagge 60px.png Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Für deutsche Funkamateure erbringt die BNetzA unter anderem folgende Leistungen:

  • Abnahme der Amateurfunkprüfung
  • Ausstellung der Amateurfunkzeugnisse
  • Zuteilung des Rufzeichens verbunden mit der Zulassung zum Amateurfunkdienst
  • Beratung bei Störungen
  • Funkstörungsmessdienst und Marktkontrolle

usw.


Weblinks


siehe auch