USKA-Sektion

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Mit USKA-Sektion werden in der Schweiz jene Amateurfunk-Vereine bezeichnet, welche dem Schweizer Landesverband USKA angeschlossen sind.

Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

USKA-Sektionen sind Vereine nach Schweizer Recht (ZGB 60ff)[1]

Die USKA hat 31 Sektionen. Davon sind 29 auf eine bestimmtes Einzugsgebiet (Stadt, Region) ausgerichtet und 2 Sektionen auf ein bestimmtes Fachgebiet (Helvetia Telegraphy Club und UHF-Gruppe der USKA). Die Einzugsgebiete der regional ausgerichteten Sektionen können sich dabei auch überschneiden (so gibt es z.B. zwei USKA-Sektionen in Basel).

Wer Mitglied bei der USKA ist, ist damit nicht automatisch auch Mitglied einer USKA-Sektion. Rund zwei Drittel aller USKA-Mitglieder gehören keiner Sektion an. Desweitern ermöglichen gewisse USKA-Sektionen eine Mitgliedschaft in der Sektion ohne dass man gleichezeitig auch Mitglied in der USKA sein muss. Ebenso ist möglich, Mitglied in mehreren Sektionen zu sein.


Weblinks


Fussnoten

  1. ZGB = Schweizer Zivilgesetzbuch. In diesem Gesetz ist in Art. 60 und folgende definiert, was in der Schweiz ein Verein im Sinne des Gesetzes ist.


siehe auch