USKA-Sektion: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Juli 2011, 11:32 Uhr

Mit USKA-Sektion werden in der Schweiz jene Amateurfunk-Vereine bezeichnet, welche dem Schweizer Landesverband USKA angeschlossen sind.

Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

USKA-Sektionen sind Vereine nach Schweizer Recht (ZGB 60ff)[1]

Die USKA hat 31 Sektionen. Davon sind 29 auf eine bestimmtes Einzugsgebiet (Stadt, Region) ausgerichtet und 2 Sektionen auf ein bestimmtes Fachgebiet (Helvetia Telegraphy Club und UHF-Gruppe der USKA).

Wer Mitglied einer Sektion ist, ist damit automatisch auch Mitglied im Landesverband USKA. Eine Mitgliedschaft bei der USKA ist aber auch ohne Mitgliedschaft in einer ihrer Sektionen möglich. Ebenso ist möglich, Mitglied in mehreren Sektionen zu sein.


Weblinks


Fussnoten

  1. ZGB = Schweizer Zivilgesetzbuch. In diesem Gesetz ist in Art. 60 und folgende definiert, was in der Schweiz ein Verein im Sinne des Gesetzes ist.


siehe auch