Amateurfunkprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder Funkamateur muss vor der Rufzeichenzuteilung eine Behördliche Prüfung ablegen.
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Jeder Funkamateur muss vor der Rufzeichenzuteilung eine behördliche Prüfung ablegen.
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Die Prüfung umfasst in den Fächern Betriebstechnik und Vorschriften 34 Fragen, die innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Im Bereich Technik sind die Anforderungen gestaffelt nach der angestrebten Zulassungsklasse:
  
 
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Die ''Prüfungskategorie 1 (CEPT Lizenz)'' umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in allen für den Amateurfunkdienst festgesetzten Frequenzbereichen.
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Die ''Prüfungskategorie 3 (Einsteigerklasse)'' umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen innerhalb Österreichs im Frequenzbereich 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.
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Die ''Prüfungskategorie 4 (Novizen)'' umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in den Frequenzbereichen 1810-1950 kHz, 3500-3800 kHz, 21400-21450 kHz, 28000-29700 kHz, 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.
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Nach der Prüfung kann eine Amateurfunkbewilligung beantragt werden. Amateurfunkbewilligungen werden in Österreich nur an Personen ausgegeben, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ausgegeben.
 
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Version vom 7. Juli 2011, 22:15 Uhr

Jeder Funkamateur muss vor der Rufzeichenzuteilung eine behördliche Prüfung ablegen.

Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In der Schweiz wird die Prüfung durch das Bundesamt für Kommunikation abgenommen. Sie setzt sich aus den zwei Prüfungsteilen

  • Technik
  • Betriebstechnik und Vorschriften

zusammen.

Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren druchgefürt. Dabei sind jeder Frage vier mögliche Antworten zugeordnet, von der genau eine Antwort richtig ist.

Die Prüfung umfasst in dem Fach Betriebstechnik und Vorschriften 20 Fragen, die innerhalb von 20 Minuten zu beantworten sind. Im Bereich Technik sind die Anforderungen gestaffelt nach der angestrebten Konzession:

  • Konzession HB3 (Einsteiger-Klasse): 20 Fragen in 75 Minuten (Nachweis der Kenntnis von Grundlagenwissen)
  • Konzession HB9 (CEPT-Lasse): 20 Fragen in 75 Minuten (Erweiterte Kenntnisse in Elektrotechnik)

In jedem Prüfungsfach sind 70 von 100 Punkten zu Bestehen der Prüfung notwendig.

Nach der Prüfung kann eine Konzession mit einem Rufeichen beantragt werden.


Deutschland Flagge 60px.png Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In Deutschland wird die Prüfung durch die Bundesnetzagentur abgenommen. Sie setzt sich aus den drei Prüfungsteilen

  • Technik
  • Betriebstechnik und
  • Kenntnis von Vorschriften

zusammen.

Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren druchgefürt. Dabei sind jeder Frage vier mögliche Antworten zugeordnet, von der genau eine Antwort richtig ist.

Die Prüfung umfasst in den Fächern Betriebstechnik und Vorschriften 34 Fragen, die innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Im Bereich Technik sind die Anforderungen gestaffelt nach der angestrebten Zulassungsklasse:

  • Klasse E (Einsteiger-Klasse): 34 Fragen in 60 Minuten (Nachweis der Kenntnis von Grundlagenwissen)
  • Klasse A (CEPT-Lasse): 51 Fragen in 90 Minuten

In jedem Prüfungsfach sind 75 von 102 Punkten zu Bestehen der Prüfung notwendig.

Nach der bestandenen Prüfung wird ein Amateurfunkzeugnis ausgestellt.


Vorlage:Specific:Österreich In der Österreich wird die Prüfung durch die Fernmeldebüros des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Verkehr abgenommen. Sie setzt sich aus den drei Prüfungsteilen

  • Rechtliche Bestimmungen
  • Betrieb und Fertigkeiten und
  • Technische Grundlagen

zusammen.

Es gibt drei Prüfungskategorien. Die Prüfungskategorie 1 (CEPT Lizenz) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in allen für den Amateurfunkdienst festgesetzten Frequenzbereichen. Die Prüfungskategorie 3 (Einsteigerklasse) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen innerhalb Österreichs im Frequenzbereich 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten. Die Prüfungskategorie 4 (Novizen) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in den Frequenzbereichen 1810-1950 kHz, 3500-3800 kHz, 21400-21450 kHz, 28000-29700 kHz, 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.

Nach der Prüfung kann eine Amateurfunkbewilligung beantragt werden. Amateurfunkbewilligungen werden in Österreich nur an Personen ausgegeben, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ausgegeben.