Frequenzzuweisungsplan

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Im "Internationalen Frequenzbereichszuweisungsplan" der ITU ist festgelegt, welche Frequenzbereiche für den Amateurfunk freigegeben sind. Nationale Verordungen und Gesetze können diese Frequenzbereiche weiter einschränken (jedoch nicht erweitern).

Der von der Regulierungsbehörde des jeweiligen Landes erlassene nationale Frequenzzuweisungsplan definiert für den Amateurfunk im Wesentlichen:

  • Welche Frequenzbereiche dürfen für terrestrische Verbindungen durch den Amateurfunk genutzt werden.
  • Welche Frequenzbereiche dürfen für Verbindungen zu Amateurfunk-Satelliten genutzt werden.
  • Bei welchen Frequenzbereichen ist der Amateurfunk der primäre Nutzer und bei welchen Frequenzbereichen haben andere Funkdienste den Vorrang und Funkamateure dürfen eine Frequenz nur nutzen, sofern sie nicht bereits anderweitig genutzt ist.
  • Mit welcher maximalen Leistung darf dieser Frequenzbereich genutzt werden.
  • Welche Frequenzbereiche dürfen auch mit einer Amateurfunk-Einsteigerlizenz genutzt werden.

Nicht im Frequenzzuweisungsplan definiert ist, welche Frequenz für welche Betriebsart genutzt wird. Dies wiederum steht in den Bandplänen.

Die behördlichen Vorgaben sind von Land zu Land leicht unterschiedlich und müssen deshalb einzeln abgebildet werden. Nachfolgend ein Auszug der Frequenzzuweisungspläne der deutschsprachigen Länder.


Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In der Schweiz können für den Amateurfunk folgende Frequenzen genutzt werden:

Auszug aus Tabelle gemäss Verordnung VFKV, Art.6[1]

Band Frequenzbereich Status für terrestrische Verbindungen max. Sendeleistung Verwendung mit Einsteigerlizenz
LW 135,7 - 137,8 kHz andere Funkdienste haben Vorrang 1W ERP nicht zulässig
160m 1810 - 2000 kHz 1810 - 1850 kHz: primär für AFu;
1850 - 2000 kHz: andere Funkdienste haben Vorrang.
1000W PEP bis 100W PEP zulässig
80m 3500 - 3800 kHz andere Funkdienste haben Vorrang 1000W PEP bis 100W PEP zulässig
40m 7000 - 7200 kHz primär für AFu 1000W PEP nicht zulässig
30m 10'100 - 10'150 kHz andere Funkdienste haben Vorrang 1000W PEP nicht zulässig
20m 14'000 - 14'350 kHz primär für AFu 1000 W PEP nicht zulässig
17m 18'068 - 18'168 kHz primär für AFu 1000 W PEP nicht zulässig
15m 21'000 - 21'450 kHz primär für AFu 1000 W PEP bis 100W PEP zulässig
12m 24'890 - 24'990 kHz primär für AFu 1000 W PEP nicht zulässig
10m 28'000 - 29'700 kHz primär für AFu 1000 W PEP bis 100W PEP zulässig
6m 50,000 - 52,000 MHz andere Funkdienste haben Vorrang 100 W PEP nicht zulässig
2m 144,000 - 146,000 MHz primär für AFu 1000 W PEP bis 50W PEP zulässig
70cm 430,000 - 440,000 MHz 435,000 - 438,000 MHz: primär für AFu;
restliches Band: andere Funkdienste haben Vorrang
1000 W PEP bis 50W PEP zulässig
23cm 1240 - 1300 MHz 1240 - 1260 MHz: nur mit Bewilligung BAKOM;
1260 - 1300 MHz: andere Funkdienste haben Vorrang
1000 W PEP nicht zulässig
13cm 2300 - 2450 MHz 2308 - 2312 MHz: andere Funkdienste haben Vorrang;
restliches Band: nur mit Bewilligung BAKOM
100 W PEP nicht zulässig
5cm 5650 - 5850 MHz 5650 - 5725: nur mit Bewilligung BAKOM;
5725 - 5850 MHz: andere Funkdienste haben Vorrang
100 W PEP nicht zulässig
3cm 10'000 - 10'500 MHz andere Funkdienste haben Vorrang 100 W PEP nicht zulässig
Wichtig:
  • Weitere Amateurfunk-Frequenzen gibt es im MHz- und GHz-Bereich. vgl. Art. 6 VFKV
  • Für Verbindungen über Amateurfunk-Satelliten gelten eigene Vorgaben, welche Frequenzen zulässig sind. vgl. Art. 6 VFKV


Art. 6 VFKV ist nachzulesen in "Vorschriften betreffend den Amateurfunk (Auszug aus den Konzessionsvorschriften und den Bestimmungen des Radioreglements für den Amateurfunk)"


Eine vorgegebene maximale Bandbreite (wie es z.B. Deutschland kennt, siehe unten) gibt es in der Schweiz nicht. Jedoch gilt Radio Regulations RR 15.9, wonach für den jeweiligen Verwendungszweck die Sendeart so zu wählen ist, dass die belegte Bandbreite möglichst minimal ist.[2]



Liechtenstein Flagge 60px.png Liechtenstein - Nachfolgende Angaben betreffen Liechtenstein (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Auf der Webseite des Amt für Kommunikation können die zugelassenen Frequenzbereiche für den Amateurfunk abgerufen werden:

  1. Auf diese Webseite gehen.
  2. Mit Bestätigung des Legal Disclaimer kommt man zu einer Eingabemaske.
  3. In der Eingabemaske nur das Feld "Service" = 'AMATEUR' ausfüllen und auf SEARCH klicken.

Der vollständige Frequenzzuweisungsplan von Liechtenstein über alle Funkdienste gibt es als 180-seitiges PDF.



Deutschland Flagge 60px.png Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In Deutschland sind die nationalen Bestimmiungen in Anlage 1 zur Amateurfunkverordnung festgehalten. Festgelegt sind hier u.a. die Bandgrenzen, die Breite des Signales und die maximale Sendeleistung.

Band Frequenzbereich max. Sendeleistung Breite des Signales Verwendung mit Zeugnis Klasse E
160 m 1810-2000 kHz teil.750 W PEP/teilw. 5-10 W PEP 2,7 kHz bis 100 W PEP erlaubt
80 m 3500-3800 kHz 750 W PEP 2,7 kHz bis 100 W PEP erlaubt
40 m 7000-7200 kHz 750 W PEP teilw. 250 W PEP 2,7 kHz nicht erlaubt
30 m 10100-10150 kHz 150 W PEP 800 Hz nicht erlaubt
20 m 1400-14350 kHz 750 W PEP 2,7 kHz nicht erlaubt
17 m 18068-18168 kHz 750 W PEP nicht erlaubt
15 m 21000-21450 kHz 750 W bis 100 W PEP erlaubt
12 m 24890-24990 kHz 750 W PEP nicht erlaubt
10 m 28000-29700 kHz 750 W PEP 7 kHz bis 100 W PEP erlaubt
6 m 50,08-51,00 MHz 25 W ERP nicht erlaubt
2 m 144-146 MHz 750 W PEP 40 kHz bis 75 W PEP erlaubt
70 cm 430-430 MHz 750 W PEP bis 75 W PEP erlaubt
23 cm 1240-1300 MHz 750 W PEP teilw. 5 W EIRP nicht erlaubt
13 cm 2320-2450 MHz 75 W PEP nicht erlaubt
3 cm 10-10,5 GHz 75 W PEP bis 5W PEP erlaubt

Den genauen Wortlaut der Anlage 1 zur Amateurfunkverordung findest Du hier


Weblinks

Schweiz


Fussnoten


siehe auch