Amateurfunkprüfung
Jeder Funkamateur muss vor der Rufzeichenzuteilung eine behördliche Prüfung ablegen. In vielen Ländern wird die Prüfung durch die zuständige nationale Regulierungsbehörde abgenommen.
Die Prüfungsbestimmungen varieren im Detail von Land zu Land. Deshalb wird dies nachfolgend für die deutschsprachigen Länder getrennt betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
Amateurfunkprüfung in der Schweiz
Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Prüfung HB3 und HB9
In der Schweiz wird die Prüfung durch das BAKOM abgenommen. Sie setzt sich aus den folgenden zwei Prüfungsteilen zusammen:
- Technik
- Betriebstechnik und Vorschriften
Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren druchgeführt. Dabei sind jeder Frage vier mögliche Antworten zugeordnet, von der genau eine Antwort richtig ist.
An der Prüfung sind im Bereich Technik 20 Fragen in 75 Minuten zu beantworten, wobei der geprüfte Stoffumfang für den Einsteigerausweis (HB3) gegenüber dem Fähigkeitsausweis (HB9) deutlich reduziert ist. Im Fach Betriebstechnik und Vorschriften sind 20 Fragen innerhalb von 20 Minuten zu beantworten; der geprüfte Stoffumfang für den Einsteigerausweis (HB3) und den Fähigkeitsausweis (HB9) ist dabei identisch.
In jedem Prüfungsfach sind 70 von 100 Punkten zum Bestehen der Prüfung notwendig. Wer nur in einem Fach die notwendige Punktzahl nicht erreicht, wird bei erneutem Antreten zur Prüfung im bereits bestandenen Fach nicht erneut geprüft.
Upgrade HB3 auf HB9
Wer bereits einen Einsteigerausweis (HB3) besitzt (unabhängig davon, ob eine HB3-Konzession je gelöst worden ist) und nun den Fähigkeistausweis (HB9) anstrebt, muss an der Prüfung nur den Prüfungsteil Technik absolvieren.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 105.- für die vollständige Prüfung und CHF 95.- wer nur in einem Fach geprüft werden muss. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer vorgängig die Prüfungsgebühr eingezahlt hat.
Ausweis und Konzession
Nach der Prüfung wird ein "Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk (HAREC)" bzw. ein "Einsteigerausweis für Funkamateure" ausgestellt. Gleichzeitig kann eine Konzession (mit Rufzeichenzuteilung) beantragt werden. Das Ausstellen von Ausweis und/oder Konzession dauert 3 bis 6 Wochen. Die Zustellung erfolgt per Post. Die Gebühr für den Ausweis ist in der Prüfungsgebühr enthalten, welche vor der Prüfung zu entrichten ist. Für Konzession/Rufzeichen wird eine Rechnung zugeschickt.
Eine Amateurfunk-Konzession ist jährlich kündbar; ansonsten erneuert sie sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Sie kostet CHF 120.- jährlich.
Keine untere Alterslimite
Eine untere Alterslimite für Kinder besteht nicht. Wer sich das Wissen aneignen kann und die Prüfung besteht, erhält den Fähigkeitsausweis und kann mit eine Konzession beantragen. Bei vorhandenem Interesse und gezielter kindergerechter Schulung und Betreuung, sind Kinder ab circa 12 Jahren befähigt, den Lernstoff aufzunehmen und die Prüfung zu bestehen.
Amateurfunkprüfung in Deutschland
Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
In Deutschland wird die Prüfung durch die Bundesnetzagentur abgenommen. Sie setzt sich aus den drei Prüfungsteilen
- Technik
- Betriebstechnik und
- Kenntnis von Vorschriften
zusammen.
Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren druchgefürt. Dabei sind jeder Frage vier mögliche Antworten zugeordnet, von der genau eine Antwort richtig ist.
Die Prüfung umfasst in den Fächern Betriebstechnik und Vorschriften 34 Fragen, die innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Im Bereich Technik sind die Anforderungen gestaffelt nach der angestrebten Zulassungsklasse:
- Klasse E (Einsteiger-Klasse): 34 Fragen in 60 Minuten (Nachweis der Kenntnis von Grundlagenwissen)
- Klasse A (CEPT-Klasse, HAREC): 51 Fragen in 90 Minuten
In jedem Prüfungsfach sind 75 von 102 Punkten zu Bestehen der Prüfung notwendig.
Nach der bestandenen Prüfung wird ein Amateurfunkzeugnis ausgestellt.
Eine untere Alterslimite für Kinder besteht nicht. Wer sich das Wissen aneignen kann und die Prüfung besteht, erhält das Amateurfunkzeugnis und kann ein Rufzeichen beantragen. Bei vorhandenem Interesse und gezielter kindergerechter Schulung und Betreuung, sind Kinder ab circa 12 Jahren befähigt, den Lernstoff aufzunehmen und die Prüfung zu bestehen.
Amateurfunkprüfung in Österreich
Österreich - Nachfolgende Angaben betreffen Österreich (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
In der Österreich wird die Prüfung durch die Fernmeldebüros des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Verkehr abgenommen. Sie setzt sich aus den drei Prüfungsteilen
- Rechtliche Bestimmungen
- Betrieb und Fertigkeiten und
- Technische Grundlagen
zusammen.
Es gibt drei Prüfungskategorien:
- Die Prüfungskategorie 1 (CEPT Lizenz, HAREC) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in allen für den Amateurfunkdienst festgesetzten Frequenzbereichen.
- Die Prüfungskategorie 3 (Einsteigerklasse) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen innerhalb Österreichs im Frequenzbereich 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.
- Die Prüfungskategorie 4 (Novizen) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in den Frequenzbereichen 1810-1950 kHz, 3500-3800 kHz, 21400-21450 kHz, 28000-29700 kHz, 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.
Nach der Prüfung kann eine Amateurfunkbewilligung beantragt werden. Amateurfunkbewilligungen werden in Österreich nur an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ausgegeben.
USA - Nachfolgende Angaben betreffen die USA (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
In der Österreich wird die Prüfung durch die Fernmeldebüros des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Verkehr abgenommen. Sie setzt sich aus den drei Prüfungsteilen
- Rechtliche Bestimmungen
- Betrieb und Fertigkeiten und
- Technische Grundlagen
zusammen.
Es gibt drei Prüfungskategorien:
- Die Prüfungskategorie 1 (CEPT Lizenz, HAREC) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in allen für den Amateurfunkdienst festgesetzten Frequenzbereichen.
- Die Prüfungskategorie 3 (Einsteigerklasse) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen innerhalb Österreichs im Frequenzbereich 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.
- Die Prüfungskategorie 4 (Novizen) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in den Frequenzbereichen 1810-1950 kHz, 3500-3800 kHz, 21400-21450 kHz, 28000-29700 kHz, 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.
Nach der Prüfung kann eine Amateurfunkbewilligung beantragt werden. Amateurfunkbewilligungen werden in Österreich nur an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ausgegeben.
Weblinks
Schweiz
- Homepage BAKOM
- Webseite Amateurfunk
- Webseite Amateurfunk-Prüfungen mit dem Katalog aller Prüfungsfragen zum runterladen (PDF).
Deutschland
- Homepage Bundesnetzagentur
- Webseite Amateurfunk
- Webseite Amateurfunk - Fragenkatalog mit dem Katalog aller Prüfungsfragen zum runterladen (PDF).