Rufzeichen
Jede Funkstelle (unabhängig davon, für welchem Funkdienst sie verwendet wird) hat ein eindeutiges Rufzeichen, das einmalig auf der Welt ist. Die Rufzeichen des Amateurfunkdienstes sind weltweit nach einem einheitlichen System aufgebaut.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau des Amateurfunk-Rufzeichens
Einheitlicher Aufbau
Rufzeichen für den Amateurfunkdienst haben weltweit einen einheitlichen Aufbau:
Landeskenner + eine Ziffer + ein bis drei Buchstaben <---- Dies ist der Prefix ----> <-- Dies ist der Suffix -->
Der Landeskenner ist wie folgt aufgebaut:
- ein Buchstabe
- oder zwei Buchstaben
- oder eine Ziffer gefolgt von einem Buchstaben.
Siehe hierzu auch die nachfolgend genannten Beispiele.
Die Zuweisung der Landeskenner an die Staaten erfolgt durch die Internationale Fernmeldeunion (ITU), welche ihren Sitz in Genf hat.
Exemplarisch ein paar beliebige real existierende Amateurfunk-Rufzeichen als Beispiel:
Rufzeichen Herkunft Prefix Suffix HB9Z Schweiz HB 9 Z HB0FL Liechtenstein HB 0 FL 3A2NE Monaco 3A 2 NE F5NFB Frankreich F 5 NFB
Um festzustellen, aus welchem Land ein Rufzeichen kommt, muss der ganze Prefix (Landeskenner + die Ziffer) betrachtet werden. Zum Beispiel ist HB0 ein Rufzeichen aus Liechtenstein und Rufzeichen von HB1 bis HB9 sind aus der Schweiz. Teilweise ist bereits über den ersten Buchstaben das Land eindeutig definiert (Bsp: Alle Rufzeichen, die mit F beginnen, sind aus Frankreich oder französischen Überseegebieten) und teilweise genügt bereits der Landeskenner (Bsp: 3A ist Monaco).
Eine Übersicht, welcher Prefix zu welchem Land gehört, befindet sich z.B. auf dieser Webseite: http://www.mydarc.de/dl3vtl/Landeskenner.htm
Abweichung vom einheitlichen Aufbau
Aus besonderem Anlass werden von den nationalen Fernmeldebehörden auch Rufzeichen vergeben, die dem generellen Aufbau nicht entsprechen und daher leicht als besondere Station erkannt werden können. Beispiele dafür sind:
- HB9BULA für das Bundeslager der Pfadibewegung Schweiz
- DA0HAMCAMP für das Jugendlager auf der Messe HAM Radio Friedrichshafen.
Besonderheit Schweiz: Clubstationen wird auf Antrag ein Rufzeichen mit 4 Buchstaben im Suffix zugeteilt. Beispiel:
- HB9BERN für die Clubstation der USKA-Sektion Bern
Rufzeichen-Zusätze
Übliche Rufzeichen-Zusätze
Beim Betrieb einer Funkstation ausserhalb des üblichen Standortes (Zuhause), kann (darf) dem Rufzeichen ein Zusatz angehängt werden:[1]
Zusatz | Schreibweise | Bemerkungen |
portable | /p | Jedes Funkgerät, das ausserhalb des üblichen Standortes betrieben wird, soweit nicht eines der folgenden Kriterien erfüllt wird. |
mobile | /m | Jedes Funkgerät, dass auf einem Fahrzeug zu Land (Auto, Dampfbahn,...) oder auf einem Binnengewässer (Schiff auf See oder Fluss) betrieben wird. |
maritime mobile | /mm | Jedes Funkgerät, das auf einem Schiff auf dem Meer betrieben wird. |
aeronautical mobile | /am | Jedes Funkgerät, das in der Luft (im Flugzeug; im Heissluftballon,...) betrieben wird |
Ergänzende Erläuterungen:
- Ein Handfunkgerät ist nicht automatisch /p; vgl. Defintion von Zustatz portabel.
- Der Zusatz portabel besagt nur, dass man nicht am üblichen Standort ist, sagt aber nichts über Umfang und Gewicht der Funkstation aus.
- Der Zusatz mobile besagt nur, dass man sich aktuell in einem Fahrzeug befindet, aber sagt nichts über die Umstände aus. Weder die Montageform des Funkgerätes (im Fahrzeug eingebaut oder Handfunkgerät?) noch die Besitzverhältnisse (eigenes Fahrzeug, als Gast oder als zahlender Passagier?) haben darauf Einfluss.
Andere Rufzeichen-Zusätze
Andere Zusätze dürfen geführt werden, wenn diese "betrieblich notwendig sind". Diese sind, abgetrennt durch einen Binde- oder Schrägstrich, dem Rufzeichen anzuhängen (also analog /p /m usw.). Was genau unter "betrieblich notwendig" (Zitat gesetzliche Ausführungsbestimmungen[2]) zu verstehen ist, ist nicht näher bestimmt und ist im Einzelfall abzuwägen.
Zu den bekannteren Rufzeichen-Zusätze gehört /qrp, welcher von Funkamateuren verwendet wird, die sich zum Ziel gesetzt haben, DX-Verbindungen bei bewusst geringer Sendeleistung (< 10 Watt) zu realisieren.
Anwendungsbeispiele
Die Beispiele in der folgenden Tabelle erläutern, wie der Zusatz konkret verwendet wird:
Standort (Beispiel) | Rufzeichen geschrieben | Rufzeichen gesprochen |
Der Funkamateur funkt von zuhause | HB9EVT | "H B 9 E V T" |
Der Funkamateur funkt im Pfadiheim | HB9EVT/p | "H B 9 E V T portable" |
Der Funkamateur funkt aus einem Auto. | HB9EVT/m | "H B 9 E V T mobile" |
Der Funkamateur funkt mit seinem Handfunkgerät auf einem Schiff auf dem Bodensee. |
HB9EVT/m | "H B 9 E V T mobile" |
u.s.w. |
Rufzeichen im deutschsprachigen Raum
Landeskenner
Die Länder im deutschsprachigen Raum haben folgende Landeskenner:
- Deutschland: DA bis DR (hier muss die Ziffer noch ergänzt werden)
- Liechtenstein: HB0 (hier ist die Ziffer bereits enthalten)
- Schweiz: HB1 bis HB9 (hier ist bereits die Ziffer enthalten)
- Österreich: OE (hier muss die Ziffer noch ergänzt werden)
Was das Rufzeichen sonst noch verrät
Jedes nationale Kommunikatonsbehörde hat ihre eigenen Grundsätze, wie die Rufzeichenzuteilung erfolgt:
Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Deutschland hat die Landeskenner DA bis DR.
Ein Funkamateur kann in Deutschland - unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Praxis - sein Rufzeichen frei aussuchen im Rahmen der Verfügbarkeit.
Bei deutschen Rufzeichen kann man bereits am zugeteilten Prefix folgendes erkennen:
- Die Landeskenner DA bis DM sind Inhaber der vollwertigen Konzession (CEPT-Konzession; in Deutschland auch Klasse A genannt).
- Der Landeskenner DO sind Inhaber der Einsteiger-Konzession (in Deutschland Klasse E genannt).
- Der Landeskenner DN im Zusammenhang mit den Ziffern 1 bis 8 kennzeichnet Ausbildungsfunk-Rufzeichen, an denen auch Personen ohne Amateurfunk-Zulassung arbeiten dürfen.
- Eine "0" (Null) im Rufzeichen kennzeichnet in der Regel eine Clubstation oder Relaisfunkstelle.
- Der Präfix "DP0" weist auf eine Amateurfunkstelle ausserhalb des Staatsgebietes hin (z.B. DP0ISS an Bord der Internationalen Raumstation (ISS) oder DP0GVN auf der deutschen Antarktis-Forschungsstation.
Es gibt von der Bundesnetzagentur eine Datenbank, in der an Hand des Rufzeichen der Name und ggf. die Adresse einer Amateurfunkstelle (wenn der Ruzeicheninhaber dem nicht widersprochen hat) nachschlagen kann. Diese ist unter http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx im Internet zu erreichen.
Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Die Schweiz hat die Landeskenner HB1 bis HB9 sowie HE.
Rufzeichen an Einzelpersonen werden zugeteilt; die Möglichkeit, ein bestimmtes Rufzeichen sich zu wünschen, besteht in der Schweiz nicht.
Bei Schweizer Rufzeichen kann man bereits am zugeteilten Prefix folgendes erkennen:
- HB9 sind Inhaber einer vollwertigen Amateurfunk-Konzession (CEPT-Konzession) oder sind Rufzeichen einer Clubstation.
- HB3 sind Inhaber einer Einsteiger-Konzession - siehe oben).
- HB4 sind militärische Amateurfunkstationen.
- HE (ohne HE9) werden zeitlich limitiert zu besonderen Anlässen vergeben.
- HE9 sind Empfangsamateure (SWL).
Liechtenstein - Nachfolgende Angaben betreffen Liechtenstein (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Der Landeskenner von Liechtenstein ist HB0. Inhaber einer Einsteiger-Konzession bekommen immer ein Rufzeichen zugeteilt, welches mit HB0Y beginnt.
Österreich - Nachfolgende Angaben betreffen Österreich (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Der Landeskenner von Österreich ist OE.
Bei österreichischen Rufzeichen kann man an der Ziffer im Rufzeichen erkennen, aus welchem Bundesland die Amateurfunkstelle stammt (z.B. OE1 steht für Wien, OE7 für Tirol oder OE9 für Vorarlberg). Ausserdem steht X als erste Stelle des Suffixes für Clubstationen und Relaisfunkstellen.
Weblinks
- Offizielle Liste der Landeskenner auf der Homepage der ITU
- Etwas übersichtlichere Liste der Landeskenner (auf privater Homepage)
Fussnoten
- ↑ Quelle Schweiz: Art. 7 Rufzeichenzusätze in der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (SR 784.102.11); Quelle Deutschland: Verfügung Nr. 34/2005 der BNetzA gestützt auf §10 Amateurfunkverordnung.
- ↑ Quelle Schweiz: Art. 7 Rufzeichenzusätze in der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (SR 784.102.11); Quelle Deutschland: Verfügung Nr. 34/2005 der BNetzA gestützt auf §10 Amateurfunkverordnung.