Amateurfunkprüfung
Jeder Funkamateur muss vor der Rufzeichenzuteilung eine Behördliche Prüfung ablegen.
Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
In Deutschland wird die Prüfung durch die Bundesnetzagentur abgenommen. Sie setzt sich aus den drei Prüfungsteilen
- Technik
- Betriebstechnik und
- Kenntnis von Vorschriften
zusammen.
Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren druchgefürt. Dabei sind jeder Frage vier mögliche Antworten zugeordnet, von der genau eine Antwort richtig ist.
Die Prüfung umfasst in den Fächern Betriebstechnik und Vorschriften 34 Fragen, die innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Im Bereich Technik sind die Anforderungen gestaffelt nach der angestrbeten Zulassungsklasse:
- Klasse E (Einsteiger-Klasse): 34 Fragen in 60 Minuten (Nachweis der Kenntnis von Grundlagenwissen)
- Klasse A (CEPT-Lasse): 51 Fragen in 90 Minuten
In jedem Prüfungsfach sind 75 von 102 Punkten zu Bestehen der Prüfung notwendig.
Nach der bestandenen Prüfung wird ein Amateurfunkzeugnis ausgestellt.