Frequenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Den genauen Wortlaut der Anlage 1 zur Amateurfunkverordung findest Du [http://www.buzer.de/gesetz/5900/a81452.htm hier]
 
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== Weblinks ==
 
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Version vom 25. Juli 2011, 17:37 Uhr

Frequenzen werden immer in Hertz (Hz) angegeben oder ein Vielfaches davon (kHz, MHz, GHz).

Wird anstelle der Frequenz die Wellenlänge angegeben, so ist damit in der Regel das Frequenzband gemeint (und nicht eine ganz konkrete Frequenz).

Für den Amateurfunk freigegebene Frequenzbereiche sind im "Internationalen Frequenzbereichszuweisungsplan" festgeschrieben. Nationale Verordungen und Gesetze können die Frequenzen einschränken, nicht jedoch erweitern. Diese haben dann für dieses Land eine behördliche Verbindlichkeit, deren Verletzung eine Strafe nachziehen kann.

Ergänzend dazu erlässt der internationale Amateurfunkverband IARU den Bandplan. Dies sind dann aber Bestimmungen "von Funkamateuren für Funkamateure" und haben keine behördliche Verbindlichkeit.

Behördliche Vorgaben

Wie die nachfolgenden Kapitel zeigen, sind die behördlichen Vorgaben von Land zu Land sehr unterschiedlich.


Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In der Schweiz können für den Amateurfunk folgende Frequenzen genutzt werden:

Tabelle gemäss Verordnung VFKV, Art.6[1]

Band Frequenzbereich Status für terrestrische Verbindungen Status für Verbindungen mit AFu-Satelliten max. Sendeleistung Verwendung mit Einsteigerlizenz
135,7 - 137.8 kHz andere Funkdienste haben Vorrang nicht zulässig 1W ERP nicht zulässig
160m 1810 - 1850 kHz primär für AFu nicht zulässig 1000W PEP bis 100W PEP zulässig
160m 1850 - 2000 kHz andere Funkdienste haben Vorrang nicht zulässig 1000W PEP bis 100W PEP zulässig
80m 3500 - 3800 kHz andere Funkdienste haben Vorrang nicht zulässig 1000W PEP bis 100W PEP zulässig
40m 7000 - 7200 kHz primär für AFu primär für AFu 1000W PEP nicht zulässig
30m 10'100 - 10'150 kHz andere Funkdienste haben Vorrang nicht zulässig 1000W PEP nicht zulässig
20m 14'000 - 14'350 kHz primär für AFu primär für AFu bis 14'250 kHz, darüber nicht zulässig 1000 W PEP nicht zulässig
18'068 - 18'168 kHz primär für AFu primär für AFu 1000 W PEP nicht zulässig
15m 21'000 - 21'450 kHz primär für AFu primär für AFu 1000 W PEP bis 100W PEP zulässig
24'890 - 24'990 kHz primär für AFu primär für AFu 1000 W PEP nicht zulässig
10m 28'000 - 29'700 kHz primär für AFu primär für AFu 1000 W PEP bis 100W PEP zulässig
6m 50,000 - 52,000 MHz andere Funkdienste haben Vorrang nicht zulässig 100 W PEP nicht zulässig
2m 144,000 - 146,000 MHz primär für AFu primär für AFu 1000 W PEP bis 50W PEP zulässig
70cm 430,000 - 435,000 MHz andere Funkdienste haben Vorrang nicht zulässig 1000 W PEP bis 50W PEP zulässig
70cm 435,000 - 438,000 MHz primär für AFu andere Funkdienste haben Vorrang 1000 W PEP bis 50W PEP zulässig
70cm 438,000 - 440,000 MHz andere Funkdienste haben Vorrang nicht zulässig 1000 W PEP bis 50W PEP zulässig
Höhere Frequenzen sind in dieser Tabelle (noch) nicht aufgeführt. Konsultiere die Original-Tabelle in der Verordnung (Art. 6 VFKV), siehe "Vorschriften betreffend den Amateurfunk (Auszug aus den Konzessionsvorschriften und den Bestimmungen des Radioreglements für den Amateurfunk)"


Eine vorgegebene maximale Bandbreite (wie es z.B. Deutschland kennt, siehe unten) gibt es in der Schweiz nicht. Jedoch gilt Radio Regulations RR 15.9, wonach für den jeweiligen Verwendungszweck die Sendeart so zu wählen ist, dass die belegte Bandbreite möglichst minimal ist.[2]



Deutschland Flagge 60px.png Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In Deutschland sind die nationalen Bestimmiungen in Anlage 1 zur Amateurfunkverordnung festgehalten. Festgelegt sind hier u.a. die Bandgrenzen, die Breite des Signales und die maximale Sendeleistung.

Band Frequenzbereich max. Sendeleistung Breite des Signales Verwendung mit Zeugnis Klasse E
160 m 1810-2000 kHz teil.750 W PEP/teilw. 5-10 W PEP 2,7 kHz bis 100 W PEP erlaubt
80 m 3500-3800 kHz 750 W PEP 2,7 kHz bis 100 W PEP erlaubt
40 m 7000-7200 kHz 750 W PEP teilw. 250 W PEP 2,7 kHz nicht erlaubt
30 m 10100-10150 kHz 150 W PEP 800 Hz nicht erlaubt
20 m 1400-14350 kHz 750 W PEP 2,7 kHz nicht erlaubt
17 m 18068-18168 kHz 750 W PEP nicht erlaubt
15 m 21000-21450 kHz 750 W bis 100 W PEP erlaubt
12 m 24890-24990 kHz 750 W PEP nicht erlaubt
10 m 28000-29700 kHz 750 W PEP 7 kHz bis 100 W PEP erlaubt
6 m 50,08-51,00 MHz 25 W ERP nicht erlaubt
2 m 144-146 MHz 750 W PEP 40 kHz bis 75 W PEP erlaubt
70 cm 430-430 MHz 750 W PEP bis 75 W PEP erlaubt
23 cm 1240-1300 MHz 750 W PEP teilw. 5 W EIRP nicht erlaubt
13 cm 2320-2450 MHz 75 W PEP nicht erlaubt
3 cm 10-10,5 GHz 75 W PEP bis 5W PEP erlaubt

Den genauen Wortlaut der Anlage 1 zur Amateurfunkverordung findest Du hier


Weblinks

Schweiz


Fussnoten


siehe auch