USKA-Sektion: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Wer Mitglied | + | Wer Mitglied bei der USKA ist, ist damit nicht automatisch auch Mitglied einer USKA-Sektion. Rund zwei Drittel aller USKA-Mitglieder gehören keiner Sektion an. Desweitern ermöglichen gewisse USKA-Sektionen eine Mitgliedschaft in der Sektion ohne dass man gleichezeitig auch Mitglied in der USKA sein muss. Ebenso ist möglich, Mitglied in mehreren Sektionen zu sein. |
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Version vom 18. Juli 2011, 22:41 Uhr
Mit USKA-Sektion werden in der Schweiz jene Amateurfunk-Vereine bezeichnet, welche dem Schweizer Landesverband USKA angeschlossen sind.
Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
USKA-Sektionen sind Vereine nach Schweizer Recht (ZGB 60ff)[1]
Die USKA hat 31 Sektionen. Davon sind 29 auf eine bestimmtes Einzugsgebiet (Stadt, Region) ausgerichtet und 2 Sektionen auf ein bestimmtes Fachgebiet (Helvetia Telegraphy Club und UHF-Gruppe der USKA). Die Einzugsgebiete der regional ausgerichteten Sektionen können sich dabei auch überschneiden (so gibt es z.B. zwei USKA-Sektionen in Basel).
Wer Mitglied bei der USKA ist, ist damit nicht automatisch auch Mitglied einer USKA-Sektion. Rund zwei Drittel aller USKA-Mitglieder gehören keiner Sektion an. Desweitern ermöglichen gewisse USKA-Sektionen eine Mitgliedschaft in der Sektion ohne dass man gleichezeitig auch Mitglied in der USKA sein muss. Ebenso ist möglich, Mitglied in mehreren Sektionen zu sein.
Weblinks
- Homepage des USKA
- Liste der USKA-Sektionen (Homepages + Kontaktadressen der Sektionen)
Fussnoten
- ↑ ZGB = Schweizer Zivilgesetzbuch. In diesem Gesetz ist in Art. 60 und folgende definiert, was in der Schweiz ein Verein im Sinne des Gesetzes ist.