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Eine vorgegebene maximale Bandbreite (wie es z.B. Deutschland kennt, siehe unten) gibt es in der Schweiz nicht. Jedoch gilt ''Radio Regulations'' RR 15.9, wonach für den jeweiligen Verwendungszweck die Sendeart so zu wählen ist, dass die belegte Bandbreite möglichst minimal ist.<ref>nachzulesen in: [http://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/00689/01560/index.html?lang=de "Vorschriften betreffend den Amateurfunk (Auszug aus den Konzessionsvorschriften und den Bestimmungen des Radioreglements für den Amateurfunk)"] des [[BAKOM]]</ref> | Eine vorgegebene maximale Bandbreite (wie es z.B. Deutschland kennt, siehe unten) gibt es in der Schweiz nicht. Jedoch gilt ''Radio Regulations'' RR 15.9, wonach für den jeweiligen Verwendungszweck die Sendeart so zu wählen ist, dass die belegte Bandbreite möglichst minimal ist.<ref>nachzulesen in: [http://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/00689/01560/index.html?lang=de "Vorschriften betreffend den Amateurfunk (Auszug aus den Konzessionsvorschriften und den Bestimmungen des Radioreglements für den Amateurfunk)"] des [[BAKOM]]</ref> | ||
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+ | Auf der Webseite des ''Amt für Kommunikation'' können die <u>zugelassenen Frequenzbereiche für den Amateurfunk</u> abgerufen werden: | ||
+ | # Auf [http://www.llv.li/amtsstellen/llv-ak-frequenzen/llv-ak-fap-gesetzliche_grundlagen.htm diese Webseite] gehen. | ||
+ | # Mit Bestätigung des ''Legal Disclaimer'' kommt man zu einer Eingabemaske. | ||
+ | # In der Eingabemaske nur das Feld "Service" = 'AMATEUR' ausfüllen und auf SEARCH klicken. | ||
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+ | Der vollständige Frequenzzuweisungsplan von Liechtenstein über alle Funkdienste gibt es als [http://www.llv.li/pdf-llv-ak-frequenzzuweisungsplan.pdf 180-seitiges PDF]. | ||
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Version vom 26. Juli 2011, 09:21 Uhr
Wir bitten um Unterstützung: Der Artikel "Frequenz" ist noch unvollständig. Wenn du dich bei diesem Thema etwas auskennst, bist du herzlich eingeladen diesen Artikel zu ergänzen.
Es fehlen noch folgende Inhalte:
- Kapitel Bandpläne der IARU ist noch arg kurz. Der Nutzen, weshalb die Bandpläne wichtig sind, kommt noch nicht rüber. Ergänzend könnten auch ganz konkreten Beispielen (Baken, QRP) zu verstehen helfen, weshalb Bandpläne wichtig sind.
Frequenzen werden immer in Hertz (Hz) angegeben oder ein Vielfaches davon (kHz, MHz, GHz).
Wird anstelle der Frequenz die Wellenlänge angegeben, so ist damit in der Regel das Frequenzband gemeint (und nicht eine ganz konkrete Frequenz).
Inhaltsverzeichnis
Nutzbare Frequenzen
Welche Frequenzbereiche wie für den Amateurfunk nutzbar sind, ergibt sich aus
- dem Frequenzzuweisungsplan der Behörden und
- den Bandplänen des internationalen Amateurfunkverbandes IARU.
Der Frequenzzuweisungsplan der Behörden hat eine behördliche Verbindlichkeit, deren Verletzung eine Strafe nachziehen kann. Die Bandpläne sind eine Selbstregulierung "von Funkamateuren für Funkamateure" und haben keine behördliche Verbindlichkeit, sind jedoch dennoch sehr wichtig.
Frequenzzuweisungsplan der Behörden
Im "Internationalen Frequenzbereichszuweisungsplan" der ITU ist festgelegt, welche Frequenzbereiche für den Amateurfunk freigegeben sind. Nationale Verordungen und Gesetze können diese Frequenzbereiche weiter einschränken (jedoch nicht erweitern).
Der von der Regulierungsbehörde des jeweiligen Landes erlassene nationale Frequenzzuweisungsplan für den Amateurfunk definiert im Wesentlichen:
- Welche Frequenzbereiche dürfen für terrestrische Verbindungen durch den Amateurfunk genutzt werden.
- Welche Frequenzbereiche dürfen für Verbindungen zu Amateurfunk-Satelliten genutzt werden.
- Bei welchen Frequenzbereichen ist der Amateurfunk der primäre Nutzer und bei welchen Frequenzbereichen haben andere Funkdienste den Vorrang und Funkamateure dürfen eine Frequenz nur nutzen, sofern sie nicht bereits anderweitig genutzt ist.
- Mit welcher maximalen Leistung darf dieser Frequenzbereich genutzt werden.
- Welche Frequenzbereiche dürfen auch mit einer Amateurfunk-Einsteigerlizenz genutzt werden.
Nicht im Frequenzzuweisungsplan definiert ist, welche Frequenz für welche Betriebsart genutzt wird. Dies wiederum steht in den Bandplänen.
Bandpläne der IARU
Der internationale Amateurfunkverbandes IARU hat Bandpläne erlassen, um das Verkehrsaufkommen zu steuern und einzelne Betriebsarten zu schützen. Nur bei Beachtung der Bandpläne ist ein Nebeneinander der zahlreichen Betriebsarten möglich.
Nationale Frequenzzuweisungspläne
Die behördlichen Vorgaben sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und müssen deshalb einzeln abgebildet werden. Nachfolgend ein Auszug der Frequenzzuweisungspläne der deutschsprachigen Länder.
Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
In der Schweiz können für den Amateurfunk folgende Frequenzen genutzt werden:
Auszug aus Tabelle gemäss Verordnung VFKV, Art.6[1]
Band | Frequenzbereich | Status für terrestrische Verbindungen | max. Sendeleistung | Verwendung mit Einsteigerlizenz | |
LW | 135,7 - 137,8 kHz | andere Funkdienste haben Vorrang | 1W ERP | nicht zulässig | |
160m | 1810 - 2000 kHz | 1810 - 1850 kHz: primär für AFu; 1850 - 2000 kHz: andere Funkdienste haben Vorrang. |
1000W PEP | bis 100W PEP zulässig | |
80m | 3500 - 3800 kHz | andere Funkdienste haben Vorrang | 1000W PEP | bis 100W PEP zulässig | |
40m | 7000 - 7200 kHz | primär für AFu | 1000W PEP | nicht zulässig | |
30m | 10'100 - 10'150 kHz | andere Funkdienste haben Vorrang | 1000W PEP | nicht zulässig | |
20m | 14'000 - 14'350 kHz | primär für AFu | 1000 W PEP | nicht zulässig | |
17m | 18'068 - 18'168 kHz | primär für AFu | 1000 W PEP | nicht zulässig | |
15m | 21'000 - 21'450 kHz | primär für AFu | 1000 W PEP | bis 100W PEP zulässig | |
12m | 24'890 - 24'990 kHz | primär für AFu | 1000 W PEP | nicht zulässig | |
10m | 28'000 - 29'700 kHz | primär für AFu | 1000 W PEP | bis 100W PEP zulässig | |
6m | 50,000 - 52,000 MHz | andere Funkdienste haben Vorrang | 100 W PEP | nicht zulässig | |
2m | 144,000 - 146,000 MHz | primär für AFu | 1000 W PEP | bis 50W PEP zulässig | |
70cm | 430,000 - 440,000 MHz | 435,000 - 438,000 MHz: primär für AFu; restliches Band: andere Funkdienste haben Vorrang |
1000 W PEP | bis 50W PEP zulässig | |
23cm | 1240 - 1300 MHz | 1240 - 1260 MHz: nur mit Bewilligung BAKOM; 1260 - 1300 MHz: andere Funkdienste haben Vorrang |
1000 W PEP | nicht zulässig | |
13cm | 2300 - 2450 MHz | 2308 - 2312 MHz: andere Funkdienste haben Vorrang; restliches Band: nur mit Bewilligung BAKOM |
100 W PEP | nicht zulässig | |
5cm | 5650 - 5850 MHz | 5650 - 5725: nur mit Bewilligung BAKOM; 5725 - 5850 MHz: andere Funkdienste haben Vorrang |
100 W PEP | nicht zulässig | |
3cm | 10'000 - 10'500 MHz | andere Funkdienste haben Vorrang | 100 W PEP | nicht zulässig | |
Wichtig:
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Eine vorgegebene maximale Bandbreite (wie es z.B. Deutschland kennt, siehe unten) gibt es in der Schweiz nicht. Jedoch gilt Radio Regulations RR 15.9, wonach für den jeweiligen Verwendungszweck die Sendeart so zu wählen ist, dass die belegte Bandbreite möglichst minimal ist.[2]
Liechtenstein - Nachfolgende Angaben betreffen Liechtenstein (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Auf der Webseite des Amt für Kommunikation können die zugelassenen Frequenzbereiche für den Amateurfunk abgerufen werden:
- Auf diese Webseite gehen.
- Mit Bestätigung des Legal Disclaimer kommt man zu einer Eingabemaske.
- In der Eingabemaske nur das Feld "Service" = 'AMATEUR' ausfüllen und auf SEARCH klicken.
Der vollständige Frequenzzuweisungsplan von Liechtenstein über alle Funkdienste gibt es als 180-seitiges PDF.
Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
In Deutschland sind die nationalen Bestimmiungen in Anlage 1 zur Amateurfunkverordnung festgehalten. Festgelegt sind hier u.a. die Bandgrenzen, die Breite des Signales und die maximale Sendeleistung.
Band | Frequenzbereich | max. Sendeleistung | Breite des Signales | Verwendung mit Zeugnis Klasse E |
160 m | 1810-2000 kHz | teil.750 W PEP/teilw. 5-10 W PEP | 2,7 kHz | bis 100 W PEP erlaubt |
80 m | 3500-3800 kHz | 750 W PEP | 2,7 kHz | bis 100 W PEP erlaubt |
40 m | 7000-7200 kHz | 750 W PEP teilw. 250 W PEP | 2,7 kHz | nicht erlaubt |
30 m | 10100-10150 kHz | 150 W PEP | 800 Hz | nicht erlaubt |
20 m | 1400-14350 kHz | 750 W PEP | 2,7 kHz | nicht erlaubt |
17 m | 18068-18168 kHz | 750 W PEP | nicht erlaubt | |
15 m | 21000-21450 kHz | 750 W | bis 100 W PEP erlaubt | |
12 m | 24890-24990 kHz | 750 W PEP | nicht erlaubt | |
10 m | 28000-29700 kHz | 750 W PEP | 7 kHz | bis 100 W PEP erlaubt |
6 m | 50,08-51,00 MHz | 25 W ERP | nicht erlaubt | |
2 m | 144-146 MHz | 750 W PEP | 40 kHz | bis 75 W PEP erlaubt |
70 cm | 430-430 MHz | 750 W PEP | bis 75 W PEP erlaubt | |
23 cm | 1240-1300 MHz | 750 W PEP teilw. 5 W EIRP | nicht erlaubt | |
13 cm | 2320-2450 MHz | 75 W PEP | nicht erlaubt | |
3 cm | 10-10,5 GHz | 75 W PEP | bis 5W PEP erlaubt |
Den genauen Wortlaut der Anlage 1 zur Amateurfunkverordung findest Du hier
Weblinks
Schweiz
- Webseite Amateurfunk auf der Homepage BAKOM
Fussnoten
- ↑ nachzulesen in: "Vorschriften betreffend den Amateurfunk (Auszug aus den Konzessionsvorschriften und den Bestimmungen des Radioreglements für den Amateurfunk)" des BAKOM
- ↑ nachzulesen in: "Vorschriften betreffend den Amateurfunk (Auszug aus den Konzessionsvorschriften und den Bestimmungen des Radioreglements für den Amateurfunk)" des BAKOM