Amateurfunkprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Prüfung wird ein "''Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk'' ([[HAREC]])" bzw. ein "''Einsteigerausweis für Funkamateure''" ausgestellt. Gleichzeitig kann eine ''Konzession'' (mit [[Rufzeichen]]zuteilung) beantragt werden. Das Ausstellen von Ausweis und/oder Konzession dauert 3 bis 6 Wochen. Die Zustellung erfolgt per Post. Die Gebühr für den Ausweis ist in der Prüfungsgebühr enthalten, welche vor der Prüfung zu entrichten ist. Für Konzession/Rufzeichen wird eine Rechnung zugeschickt.
 
Nach der Prüfung wird ein "''Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk'' ([[HAREC]])" bzw. ein "''Einsteigerausweis für Funkamateure''" ausgestellt. Gleichzeitig kann eine ''Konzession'' (mit [[Rufzeichen]]zuteilung) beantragt werden. Das Ausstellen von Ausweis und/oder Konzession dauert 3 bis 6 Wochen. Die Zustellung erfolgt per Post. Die Gebühr für den Ausweis ist in der Prüfungsgebühr enthalten, welche vor der Prüfung zu entrichten ist. Für Konzession/Rufzeichen wird eine Rechnung zugeschickt.
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Eine Konzession kann auch erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Sie kann auch bei Aufgabe des Hobby gekündigt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt werden (wobei man keinen Anspruch auf ein früher zugeteiltes Rufzeichen hat). Der ''Fähigkeitsausweis'' behält seine Gültigkeit auf Lebenszeit (so wie ein Fahrausweis gültig bleibt, unabhängig davon, ob man ein Auto besitzt oder nicht).
  
 
Eine Amateurfunk-Konzession ist jährlich kündbar; ansonsten erneuert sie sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Sie kostet CHF 120.- jährlich.
 
Eine Amateurfunk-Konzession ist jährlich kündbar; ansonsten erneuert sie sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Sie kostet CHF 120.- jährlich.

Version vom 8. Juli 2011, 20:23 Uhr

Jeder Funkamateur muss vor der Rufzeichenzuteilung eine behördliche Prüfung ablegen. In vielen Ländern wird die Prüfung durch die zuständige nationale Regulierungsbehörde abgenommen.

Die Prüfungsbestimmungen varieren im Detail von Land zu Land. Deshalb wird dies nachfolgend für die deutschsprachigen Länder getrennt betrachtet.

Amateurfunkprüfung in der Schweiz

Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Prüfung HB3 und HB9

In der Schweiz wird die Prüfung durch das BAKOM abgenommen. Sie setzt sich aus den folgenden zwei Prüfungsteilen zusammen:

  • Technik
  • Betriebstechnik und Vorschriften

Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren druchgeführt. Dabei sind jeder Frage vier mögliche Antworten zugeordnet, von der genau eine Antwort richtig ist.

An der Prüfung sind im Bereich Technik 20 Fragen in 75 Minuten zu beantworten, wobei der geprüfte Stoffumfang für den Einsteigerausweis (HB3) gegenüber dem Fähigkeitsausweis (HB9) deutlich reduziert ist. Im Fach Betriebstechnik und Vorschriften sind 20 Fragen innerhalb von 20 Minuten zu beantworten; der geprüfte Stoffumfang für den Einsteigerausweis (HB3) und den Fähigkeitsausweis (HB9) ist dabei identisch.

In jedem Prüfungsfach sind 70 von 100 Punkten zum Bestehen der Prüfung notwendig. Wer nur in einem Fach die notwendige Punktzahl nicht erreicht, wird bei erneutem Antreten zur Prüfung im bereits bestandenen Fach nicht erneut geprüft.

Upgrade Einsteigerausweis auf Fähigkeitsausweis

Wer bereits einen Einsteigerausweis (HB3) besitzt (unabhängig davon, ob eine HB3-Konzession je gelöst worden ist) und nun den Fähigkeistausweis (HB9) anstrebt, muss an der Prüfung nur den Prüfungsteil Technik absolvieren.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 105.- für die vollständige Prüfung und CHF 95.- wer nur in einem Fach geprüft werden muss. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer vorgängig die Prüfungsgebühr eingezahlt hat.

Ausweis und Konzession

Nach der Prüfung wird ein "Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk (HAREC)" bzw. ein "Einsteigerausweis für Funkamateure" ausgestellt. Gleichzeitig kann eine Konzession (mit Rufzeichenzuteilung) beantragt werden. Das Ausstellen von Ausweis und/oder Konzession dauert 3 bis 6 Wochen. Die Zustellung erfolgt per Post. Die Gebühr für den Ausweis ist in der Prüfungsgebühr enthalten, welche vor der Prüfung zu entrichten ist. Für Konzession/Rufzeichen wird eine Rechnung zugeschickt.

Eine Konzession kann auch erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Sie kann auch bei Aufgabe des Hobby gekündigt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt werden (wobei man keinen Anspruch auf ein früher zugeteiltes Rufzeichen hat). Der Fähigkeitsausweis behält seine Gültigkeit auf Lebenszeit (so wie ein Fahrausweis gültig bleibt, unabhängig davon, ob man ein Auto besitzt oder nicht).

Eine Amateurfunk-Konzession ist jährlich kündbar; ansonsten erneuert sie sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Sie kostet CHF 120.- jährlich.

Keine untere Alterslimite

Eine untere Alterslimite für Kinder besteht nicht. Wer sich das Wissen aneignen kann und die Prüfung besteht, erhält den Fähigkeitsausweis und kann mit eine Konzession beantragen. Bei vorhandenem Interesse und gezielter kindergerechter Schulung und Betreuung, sind Kinder ab circa 12 Jahren befähigt, den Lernstoff aufzunehmen und die Prüfung zu bestehen.


Amateurfunkprüfung in Liechtenstein

Liechtenstein Flagge 60px.png Liechtenstein - Nachfolgende Angaben betreffen Liechtenstein (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Einwohner des Fürstentums Liechtenstein absolvieren die Amateurfunkprüfung beim Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach den identischen Bestimmungen wie sie für Schweizer gelten, vgl. oben, Kapitel "Schweiz".

Nach bestandener Prüfung beim BAKOM erhält der Liechtensteiner Funkamateur den Schweizer Fähigkeitsausweis bzw. Einsteigerausweis zugestellt (siehe oben, Kapitel "Schweiz"). Mit diesem Schweizer Ausweis kann der Funkamateur beim Liechtensteiner Amt für Kommunikation eine Amateurfunkbewilligung beantragen. Im Rahmen dieses Antrags kann er sich ein Rufzeichen wünschen mit zwei- oder dreistelligem Suffix (Der Prefix ist mit HB0 gegeben).

Auch Liechtenstein kennt keine untere Alterslimite.


Amateurfunkprüfung in Deutschland

Deutschland Flagge 60px.png Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In Deutschland wird die Prüfung durch die Bundesnetzagentur abgenommen. Sie setzt sich aus den drei Prüfungsteilen

  • Technik
  • Betriebstechnik und
  • Kenntnis von Vorschriften

zusammen.

Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren druchgefürt. Dabei sind jeder Frage vier mögliche Antworten zugeordnet, von der genau eine Antwort richtig ist.

Die Prüfung umfasst in den Fächern Betriebstechnik und Vorschriften 34 Fragen, die innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Im Bereich Technik sind die Anforderungen gestaffelt nach der angestrebten Zulassungsklasse:

  • Klasse E (Einsteiger-Klasse): 34 Fragen in 60 Minuten (Nachweis der Kenntnis von Grundlagenwissen)
  • Klasse A (CEPT-Klasse, HAREC): 51 Fragen in 90 Minuten

In jedem Prüfungsfach sind 75 von 102 Punkten zu Bestehen der Prüfung notwendig.

Nach der bestandenen Prüfung wird ein Amateurfunkzeugnis ausgestellt.

Eine untere Alterslimite für Kinder besteht nicht. Wer sich das Wissen aneignen kann und die Prüfung besteht, erhält das Amateurfunkzeugnis und kann ein Rufzeichen beantragen. Bei vorhandenem Interesse und gezielter kindergerechter Schulung und Betreuung, sind Kinder ab circa 12 Jahren befähigt, den Lernstoff aufzunehmen und die Prüfung zu bestehen.


Amateurfunkprüfung in Österreich

Oesterreich Flagge 60px.png Österreich - Nachfolgende Angaben betreffen Österreich (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In der Österreich wird die Prüfung durch die Fernmeldebüros des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Verkehr abgenommen. Sie setzt sich aus den drei Prüfungsteilen

  • Rechtliche Bestimmungen
  • Betrieb und Fertigkeiten und
  • Technische Grundlagen

zusammen.

Es gibt drei Prüfungskategorien:

  • Die Prüfungskategorie 1 (CEPT Lizenz, HAREC) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in allen für den Amateurfunkdienst festgesetzten Frequenzbereichen.
  • Die Prüfungskategorie 3 (Einsteigerklasse) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen innerhalb Österreichs im Frequenzbereich 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.
  • Die Prüfungskategorie 4 (Novizen) umfasst den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Amateurfunkstellen in den Frequenzbereichen 1810-1950 kHz, 3500-3800 kHz, 21400-21450 kHz, 28000-29700 kHz, 144 – 146 MHz und 430 – 440 MHz mit allen festgesetzten Sendearten.

Nach der Prüfung kann eine Amateurfunkbewilligung beantragt werden. Amateurfunkbewilligungen werden in Österreich nur an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ausgegeben.


Weblinks

Schweiz

Liechtenstein

Deutschland


siehe auch