Frequenz: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die nationalen Frequenzzuweisungspläne in ein eingenen Artikel "Frequenzzuweisungsplan" ausgelagert.)
 
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Frequenzen werden immer in Hertz (Hz) angegeben oder ein Vielfaches davon (kHz, MHz, GHz).
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* Kapitel '''Bandpläne der IARU''' ist  noch arg kurz. Der Nutzen, weshalb die Bandpläne wichtig sind, kommt noch nicht rüber. Ergänzend könnten auch ganz konkreten Beispielen (Baken, QRP) zu verstehen helfen, weshalb Bandpläne wichtig sind.
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Frequenz ist die Anzahl Wellenbewegungen pro Sekunde. Da Funksignale aus elektromagnetischen Wellen bestehen, ist die Frequenz eine der zentralen Grössen zur Beschreibung eines Funksignals. Frequenzen werden in Hertz (Hz) angegeben oder ein Vielfaches davon (kHz, MHz, GHz).
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Wird im Amateurfunk anstelle der Frequenz die Wellenlänge angegeben, so ist damit in der Regel das [[Band|Frequenzband]] gemeint (und nicht eine ganz konkrete Frequenz).
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Wird anstelle der Frequenz die Wellenlänge angegeben, so ist damit in der Regel nicht eine bestimmte Frequenz, sondern das Frequenz[[band]] gemeint (und nicht eine ganz konkrete Frequenz).
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== Nutzbare Frequenzen für den Amateurfunk ==
  
Für den Amateurfunk freigegebene Frequenzbereiche sind im "Internationalen Frequenzbereichszuweisungsplan" festgeschrieben. Nationale Verordungen und Gesetze können die Frequenzen einschränken, nicht jedoch erweitern. Diese haben dann für dieses Land eine behördliche Verbindlichkeit, deren Verletzung eine Strafe nachziehen kann.
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Welche Frequenzbereiche wie für den Amateurfunk nutzbar sind, ergibt sich aus
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# dem '''[[Frequenzzuweisungsplan]]''' der nationalen Behörden und
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# den '''[[Bandplan|Bandplänen]]''' des internationalen Amateurfunkverbandes [[IARU]].
  
Ergänzend dazu erlässt der internationale Amateurfunkverband [[IARU]] den [[Bandplan]]. Dies sind dann aber Bestimmungen "von Funkamateuren für [[Funkamateur]]e" und haben keine behördliche Verbindlichkeit.
+
Der [[Frequenzzuweisungsplan]] der nationalen Behörden hat eine behördliche Verbindlichkeit, deren Verletzung eine Strafe nachziehen kann. Die [[Bandpläne]] sind eine Selbstregulierung "von Funkamateuren für [[Funkamateur]]e" und haben keine behördliche Verbindlichkeit, sind jedoch dennoch sehr wichtig.
 
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== Behördliche Vorgaben ==
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=== Frequenzzuweisungsplan der Behörden ===
  
Wie die nachfolgenden Kapitel zeigen, sind die behördlichen Vorgaben von Land zu Land sehr unterschiedlich.
+
Im "Internationalen Frequenzbereichszuweisungsplan" der [[ITU]] ist festgelegt, welche Frequenzbereiche für den Amateurfunk freigegeben sind. Nationale Verordungen und Gesetze können diese Frequenzbereiche weiter einschränken (jedoch nicht erweitern).
  
 +
Der von der Regulierungsbehörde des jeweiligen Landes erlassene nationale Frequenzzuweisungsplan für den Amateurfunk definiert im Wesentlichen:
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* Welche Frequenzbereiche dürfen für terrestrische Verbindungen durch den Amateurfunk genutzt werden.
 +
* Welche Frequenzbereiche dürfen für Verbindungen zu Amateurfunk-Satelliten genutzt werden.
 +
* Bei welchen Frequenzbereichen ist der Amateurfunk der primäre Nutzer und bei welchen Frequenzbereichen haben andere Funkdienste den Vorrang und Funkamateure dürfen eine Frequenz nur nutzen, sofern sie nicht bereits anderweitig genutzt ist.
 +
* Mit welcher maximalen Leistung darf dieser Frequenzbereich genutzt werden.
 +
* Welche Frequenzbereiche dürfen auch mit einer Amateurfunk-Einsteigerlizenz genutzt werden.
  
{{Specific:Schweiz}}
+
Nicht im Frequenzzuweisungsplan definiert ist, welche Frequenz für welche Betriebsart genutzt wird. Dies wiederum steht in den [[Bandplan|Bandplänen]].
  
{|border="1"
+
Die Frequenzzuweisungspläne von Schweiz, Liechtenstein, Deutschland und Österreich werden im Artikel "'''[[Frequenzzuweisungsplan]]'''" vorgestellt.
|'''Band'''
+
<br><br>
|'''Frequenzbereich'''
 
|'''Status für terrestrische Verbindungen'''
 
|'''Status für Verbindungen mit AFu-Satelliten'''
 
|'''max. Sendeleistung'''
 
|'''Verwendung mit Einsteigerlizenz'''
 
|-
 
|
 
|135,7 - 137.8 kHz
 
|andere Funkdienste haben Vorrang
 
|nicht zulässig
 
|1W ERP
 
|nicht zulässig
 
|-
 
|160m
 
|1810 - 1850 kHz
 
|primär für AFu
 
|nicht zulässig
 
|1000W
 
|zulässig bis 100W
 
|-
 
|160m
 
|1850 - 2000 kHz
 
|andere Funkdienste haben Vorrang
 
|nicht zulässig
 
|1000W
 
|zulässig bis 100W
 
|-
 
|80m
 
|3500 - 3800 kHz
 
|andere Funkdienste haben Vorrang
 
|nicht zulässig
 
|1000W
 
|zulässig bis 100W
 
|-
 
|40m
 
|7000 - 7200 kHz
 
|primär für AFu
 
|primär für AFu
 
|1000W
 
|nicht zulässig
 
|-
 
|30m
 
|10'100 - 10'150 kHz
 
|andere Funkdienste haben Vorrang
 
|nicht zulässig
 
|1000W
 
|nicht zulässig
 
|-
 
|20m
 
|14'000 - 14'350 kHz
 
|primär für AFu
 
|primär für AFu bis 14'250 kHz, darüber nicht zulässig
 
|1000 W
 
|nicht zulässig
 
|-
 
|
 
|18'068 - 18'168 kHz
 
|primär für AFu
 
|primär für AFu
 
|1000 W
 
|nicht zulässig
 
|-
 
|15m
 
|21'000 - 21'450 kHz
 
|primär für AFu
 
|primär für AFu
 
|1000 W
 
|bis 100W zulässig
 
|-
 
|
 
|24'890 - 24'990 kHz
 
|primär für AFu
 
|primär für AFu
 
|1000 W
 
|nicht zulässig
 
|-
 
|10m
 
|28'000 - 29'7000 kHz
 
|primär für AFu
 
|primär für AFu
 
|1000 W
 
|bis 100W zulässig
 
|-
 
|6m
 
|50,000 - 52,000 MHz
 
|andere Funkdienste haben Vorrang
 
|nicht zulässig
 
|'''100 W'''
 
|nicht zulässig
 
|-
 
|2m
 
|144,000 - 146,000 MHz
 
|primär für AFu
 
|primär für AFu
 
|1000 W
 
|bis 50W zulässig
 
|}
 
  
{{Specific:End}}
+
=== Bandpläne der IARU ===
 +
 
 +
Der internationale Amateurfunkverbandes [[IARU]] hat [[Bandplan|Bandpläne]] erlassen, um das Verkehrsaufkommen zu steuern und einzelne [[Betriebsart]]en zu schützen. Nur bei Beachtung der Bandpläne ist ein Nebeneinander der zahlreichen Betriebsarten möglich.
 +
 
 +
Weitere Infos im Artikel "'''[[Bandplan]]'''".
 +
<br><br>
 +
 
 +
== Weblinks ==
  
 +
* Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Frequenz "Frequenz"] bei Wikipedia
 +
<br>
  
{{Specific:Deutschland}}
+
== Fussnoten ==
In Deutschland sind die nationalen Bestimmiungen in Anlage 1 zur Amateurfunkverordnung festgehalten. Festgelegt sind hier u.a. die Bandgrenzen, die Breite des Signales und die maximale Sendeleistung.
+
<references />
 +
<br>
  
{|border="1"
+
== siehe auch ==
|'''Band'''
+
|'''Frequenzbereich'''
+
<!-- Zuweisung der Kategorie - NICHT ENTFERNEN -->
|'''max. Sendeleistung'''
+
[[Kategorie:Rechtliche Bestimmungen]]
|'''Zeugnisklasse'''
 
|'''Breite des Signales'''
 
|-
 
|160 m
 
|1810-2000 kHz
 
| teil.750 W PEP/teilw. 5-10 W PEP
 
|A+E (Klasse E max. 100 W PEP)
 
|2,7 kHz
 
|-
 
|80 m
 
|3500-3800 kHz
 
|750 W PEP
 
|A+E (Klasse E max. 100 W PEP)
 
|2,7 kHz
 
|-
 
|40 m
 
|7000-7200 kHz
 
|750 W PEP teilw. 250 W PEP
 
|A
 
|2,7 kHz
 
|-
 
|30 m
 
|10100-10150 kHz
 
|150 W PEP
 
|A
 
|800 Hz
 
|-
 
|20 m
 
|1400-14350 kHz
 
|750 W PEP
 
|A
 
|2,7 kHz
 
|-
 
|17 m
 
|18068-18168 kHz
 
|750 W PEP
 
|A
 
|
 
|-
 
|15 m
 
|21000-21450 kHz
 
|750 W
 
|A+E (Klasse E max. 100 W PEP)
 
|
 
|-
 
|12 m
 
|24890-24990 kHz
 
|750 W PEP
 
|A
 
|
 
|-
 
|10 m
 
|28000-29700 kHz
 
|750 W PEP
 
|A+E (Klasse E max 100 W PEP)
 
|7 kHz
 
|-
 
|6 m
 
|50,08-51,00 MHz
 
|25 W ERP
 
|A
 
|
 
|-
 
|2 m
 
|144-146 MHz
 
|750 W PEP
 
|A+E (Klasse E max. 75 W PEP)
 
|40 kHz
 
|-
 
|70 cm
 
|430-430 MHz
 
|750 W PEP
 
|A+E (Klasse E max. 75 W PEP)
 
|
 
|-
 
|23 cm
 
|1240-1300 MHz
 
|750 W PEP teilw. 5 W EIRP
 
|A
 
|
 
|-
 
|13 cm
 
|2320-2450 MHz
 
|75 W PEP
 
|A
 
|
 
|-
 
|3 cm
 
|10-10,5 GHz
 
|75 W PEP
 
|A+E (Klasse E max. 5 W PEP)
 
|
 
|}
 
{{Specific:End}}
 

Aktuelle Version vom 26. Juli 2011, 11:42 Uhr

Wir bitten um Unterstützung: Der Artikel "Frequenz" ist noch unvollständig. Wenn du dich bei diesem Thema etwas auskennst, bist du herzlich eingeladen diesen Artikel zu ergänzen.

Es fehlen noch folgende Inhalte:

  • Kapitel Bandpläne der IARU ist noch arg kurz. Der Nutzen, weshalb die Bandpläne wichtig sind, kommt noch nicht rüber. Ergänzend könnten auch ganz konkreten Beispielen (Baken, QRP) zu verstehen helfen, weshalb Bandpläne wichtig sind.


Frequenz ist die Anzahl Wellenbewegungen pro Sekunde. Da Funksignale aus elektromagnetischen Wellen bestehen, ist die Frequenz eine der zentralen Grössen zur Beschreibung eines Funksignals. Frequenzen werden in Hertz (Hz) angegeben oder ein Vielfaches davon (kHz, MHz, GHz).

Wird im Amateurfunk anstelle der Frequenz die Wellenlänge angegeben, so ist damit in der Regel das Frequenzband gemeint (und nicht eine ganz konkrete Frequenz).

Nutzbare Frequenzen für den Amateurfunk

Welche Frequenzbereiche wie für den Amateurfunk nutzbar sind, ergibt sich aus

  1. dem Frequenzzuweisungsplan der nationalen Behörden und
  2. den Bandplänen des internationalen Amateurfunkverbandes IARU.

Der Frequenzzuweisungsplan der nationalen Behörden hat eine behördliche Verbindlichkeit, deren Verletzung eine Strafe nachziehen kann. Die Bandpläne sind eine Selbstregulierung "von Funkamateuren für Funkamateure" und haben keine behördliche Verbindlichkeit, sind jedoch dennoch sehr wichtig.

Frequenzzuweisungsplan der Behörden

Im "Internationalen Frequenzbereichszuweisungsplan" der ITU ist festgelegt, welche Frequenzbereiche für den Amateurfunk freigegeben sind. Nationale Verordungen und Gesetze können diese Frequenzbereiche weiter einschränken (jedoch nicht erweitern).

Der von der Regulierungsbehörde des jeweiligen Landes erlassene nationale Frequenzzuweisungsplan für den Amateurfunk definiert im Wesentlichen:

  • Welche Frequenzbereiche dürfen für terrestrische Verbindungen durch den Amateurfunk genutzt werden.
  • Welche Frequenzbereiche dürfen für Verbindungen zu Amateurfunk-Satelliten genutzt werden.
  • Bei welchen Frequenzbereichen ist der Amateurfunk der primäre Nutzer und bei welchen Frequenzbereichen haben andere Funkdienste den Vorrang und Funkamateure dürfen eine Frequenz nur nutzen, sofern sie nicht bereits anderweitig genutzt ist.
  • Mit welcher maximalen Leistung darf dieser Frequenzbereich genutzt werden.
  • Welche Frequenzbereiche dürfen auch mit einer Amateurfunk-Einsteigerlizenz genutzt werden.

Nicht im Frequenzzuweisungsplan definiert ist, welche Frequenz für welche Betriebsart genutzt wird. Dies wiederum steht in den Bandplänen.

Die Frequenzzuweisungspläne von Schweiz, Liechtenstein, Deutschland und Österreich werden im Artikel "Frequenzzuweisungsplan" vorgestellt.

Bandpläne der IARU

Der internationale Amateurfunkverbandes IARU hat Bandpläne erlassen, um das Verkehrsaufkommen zu steuern und einzelne Betriebsarten zu schützen. Nur bei Beachtung der Bandpläne ist ein Nebeneinander der zahlreichen Betriebsarten möglich.

Weitere Infos im Artikel "Bandplan".

Weblinks


Fussnoten


siehe auch