Empfangsamateur: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | '''Empfangsamateure''' sind Personen, die selbst <u>keine</u> Amateurfunk-Konzession besitzen, aber mit geeigneter Ausrüstung (Antennen und [[Receiver]]) nach entfernten oder seltenen Amateurfunkstationen Ausschau halten und mithören. Auf englisch werden sie '''Short Wave Listener''', kurz '''SWL''' genannt. | ||
Da Empfangsamateure keine Amateurfunk-Konzession haben, dürfen sie nicht senden, und somit empfangenen Stationen nicht antworten. | Da Empfangsamateure keine Amateurfunk-Konzession haben, dürfen sie nicht senden, und somit empfangenen Stationen nicht antworten. | ||
− | + | Möchte ein Empfangsamateur sich den Empfang einer seltenen und weit entfernten Station bestätigen lassen, so schickt er dem gehörten [[Funkamateur]] eine ''SWL-Karte'' (Dies ist eine für SWL angepasste [[QSL-Karte]], siehe Bild), auf welcher die Eckdaten der gehörten Verbindung (Datum, Zeit, Frequenz, Betriebsart) protokolliert sind. Mit dieser ''SWL-Karte'' wird der angeschriebene [[Funkamateur]] gebeten, die damalige Aussendung mit einer [[QSL-Karte]] zu bestätigen. Der Funkamateur überprüft den Emfpangsrapport des SWL anhand seines [[Logbuch]]s. Hat er zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich ein [[QSO]] auf der genannten Frequenz geführt, bestätigt er dies mit einer [[QSL-Karte]] und dem Vermerk "Confirming your SWL-Report". | |
− | + | Damit dieser Ausstausch von QSL- und QSL-Karte über den [[QSL-Service]] abgewickelt werden kann, muss der Empfangsamateur sich ein Empfangsamateur-[[Rufzeichen]] zuteilen lassen und Mitglied des Amateurfunk-Verbandes seines Landes werden. SWL-Karten können wie [[QSL-Karte]]n nebst der Textseite auch eine Bildseite haben. Das Format und Gewicht sollte einer QSL-Karte entsprechen, damit sie über den [[QSL-Service]] verschickt werden kann, siehe dazu Artikel "[[QSL-Karte]]". | |
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− | In der Schweiz | + | In der Schweiz haben Empfangsamateur-Rufzeichen immer den [[Prefix]] '''HE9''' und sind damit von den Rufzeichen der Funkamateure klar zu unterscheiden (vgl. [[Rufzeichen#Was das Rufzeichen sonst noch verrät|Rufzeichen-Prefixe der Schweiz]]). |
− | + | Betriebsbereite [[Transceiver]] unterliegen der Konzessionspflicht.<ref>Begriffsdefinition (Schweiz):<br>"'''betriebsbereit'''" = eine Stromversorgung (220V, 12V, Akku) ist angeschlossen und das Gerät ist sendefähig.<br>"'''Konzessionspflicht'''" = das Gerät muss im Besitz eines konzessionierten [[Funkamateur]]s sein und darf nur von diesem betrieben werden.</ref> Empfangsamteure verwenden für den Amateurfunk geeignete [[Receiver]] oder durch geeignete Massnahmen umgebaute, nicht mehr sendefähige Transceiver. | |
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Aktuelle Version vom 12. Juli 2011, 07:25 Uhr
Empfangsamateure sind Personen, die selbst keine Amateurfunk-Konzession besitzen, aber mit geeigneter Ausrüstung (Antennen und Receiver) nach entfernten oder seltenen Amateurfunkstationen Ausschau halten und mithören. Auf englisch werden sie Short Wave Listener, kurz SWL genannt.
Da Empfangsamateure keine Amateurfunk-Konzession haben, dürfen sie nicht senden, und somit empfangenen Stationen nicht antworten.
Möchte ein Empfangsamateur sich den Empfang einer seltenen und weit entfernten Station bestätigen lassen, so schickt er dem gehörten Funkamateur eine SWL-Karte (Dies ist eine für SWL angepasste QSL-Karte, siehe Bild), auf welcher die Eckdaten der gehörten Verbindung (Datum, Zeit, Frequenz, Betriebsart) protokolliert sind. Mit dieser SWL-Karte wird der angeschriebene Funkamateur gebeten, die damalige Aussendung mit einer QSL-Karte zu bestätigen. Der Funkamateur überprüft den Emfpangsrapport des SWL anhand seines Logbuchs. Hat er zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich ein QSO auf der genannten Frequenz geführt, bestätigt er dies mit einer QSL-Karte und dem Vermerk "Confirming your SWL-Report".
Damit dieser Ausstausch von QSL- und QSL-Karte über den QSL-Service abgewickelt werden kann, muss der Empfangsamateur sich ein Empfangsamateur-Rufzeichen zuteilen lassen und Mitglied des Amateurfunk-Verbandes seines Landes werden. SWL-Karten können wie QSL-Karten nebst der Textseite auch eine Bildseite haben. Das Format und Gewicht sollte einer QSL-Karte entsprechen, damit sie über den QSL-Service verschickt werden kann, siehe dazu Artikel "QSL-Karte".
Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
In der Schweiz haben Empfangsamateur-Rufzeichen immer den Prefix HE9 und sind damit von den Rufzeichen der Funkamateure klar zu unterscheiden (vgl. Rufzeichen-Prefixe der Schweiz).
Betriebsbereite Transceiver unterliegen der Konzessionspflicht.[1] Empfangsamteure verwenden für den Amateurfunk geeignete Receiver oder durch geeignete Massnahmen umgebaute, nicht mehr sendefähige Transceiver.
Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit). |
Der Erwerb und Besitz von Transceivern ist in Deutschland nicht genehmigungspflichtig. Deshalb dürfen Empfangsamateure in Deutschland zur Ausübung ihres Hobbies nebst Receivern auch Transceiver verwenden, solange sie diese nur für den Empfang verwenden und nicht damit senden.
Weblinks
- Homepage der Empfangsamateur-Vereinigung "Kurzwellenring-Süd" im Raum Nürnberg.
Fussnoten
- ↑ Begriffsdefinition (Schweiz):
"betriebsbereit" = eine Stromversorgung (220V, 12V, Akku) ist angeschlossen und das Gerät ist sendefähig.
"Konzessionspflicht" = das Gerät muss im Besitz eines konzessionierten Funkamateurs sein und darf nur von diesem betrieben werden.