Union Schweizer Kurzwellen-Amateure: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Union Schweizer Kurzwellen-Amateure''' ('''USKA''') ist der nationale Amateurfunk-Verband der Schweiz. Die '''USKA''' wurde 1929 gegründet und ist ein Verein nach Art. 60ff ZGB<ref>ZGB = Schweizer Zivilgesetzbuch. In diesem Gesetz ist in Art. 60 und folgende definiert, was in der Schweiz ein Verein im Sinne des Gesetzes ist.</ref>.
 
Die '''Union Schweizer Kurzwellen-Amateure''' ('''USKA''') ist der nationale Amateurfunk-Verband der Schweiz. Die '''USKA''' wurde 1929 gegründet und ist ein Verein nach Art. 60ff ZGB<ref>ZGB = Schweizer Zivilgesetzbuch. In diesem Gesetz ist in Art. 60 und folgende definiert, was in der Schweiz ein Verein im Sinne des Gesetzes ist.</ref>.

Version vom 7. Juli 2011, 15:46 Uhr

Logo der USKA

Die Union Schweizer Kurzwellen-Amateure (USKA) ist der nationale Amateurfunk-Verband der Schweiz. Die USKA wurde 1929 gegründet und ist ein Verein nach Art. 60ff ZGB[1].

Unterteilung in Sektionen

Die USKA hat 31 Sektionen. Davon sind 29 auf eine bestimmtes Einzugsgebiet (Stadt, Region) ausgerichtet und 2 Sektionen auf ein bestimmtes Fachgebiet (Helvetia Telegraphy Club und UHF-Gruppe der USKA).

Mitgliedschaft

Mit der Mitgliedschaft in einer USKA-Sektion ist man automatisch auch Miglied im Verband USKA. Eine direkte Mitgliedschaft im Verband ist auch möglich. Rund ein Drittel aller USKA-Mitglieder gehören keiner Sektion an.

Mitglieder der USKA profitieren von folgenden Dienstleistungen:


Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Eine Aktiv-Mitgliedschaft kostet zur Zeit CHF 75.- pro Jahr.

Schweizer Funkamateure, die den QSL-Service nutzen wollen, müssen Mitglied der USKA oder einer USKA-Sektion sein.



Anlässe der USKA

Öffentliche Anlässe der USKA sind:


Weblinks


Fussnoten

  1. ZGB = Schweizer Zivilgesetzbuch. In diesem Gesetz ist in Art. 60 und folgende definiert, was in der Schweiz ein Verein im Sinne des Gesetzes ist.


siehe auch