Bandwacht

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Die Bandwacht ist eine Abteilung im jeweiligen nationalen Amateurfunk-Verband, welche die dem Amateurfunk exklusiv zugeteilten Frequenzbereiche überwacht, um eindringende fremde Funkdienste zu identifizieren und den Fernmeldebehörden zwecks Bekämpfung zu melden.

Zweck und Arbeitsweise

Im Internationalen Fernmeldevertrag wurden dem Amateurfunkdienst diverse Frequenzbereiche zur alleinigen Benutzung zugewiesen. Trotzdem werden diese Exklusivbänder in immer grösserem Mass durch fremde Funkdienste und Eindringlinge aller Art belegt. Darunter befinden sich Rundfunksender und/oder deren Oberwellen, digitale Betriebsarten aller Art von Militär, Botschaften oder irgendwelcher Organisationen, private Funkpiraten, Taxifunk, Fischereiflotten, Überhorizont- und Meereswellenradare und viele mehr.

Die Bandwacht hat zum Zweck, die exklusiven Amateurbänder auf Bandeindringlinge zu überwachen, diese nötigenfalls der nationale Fernmeldebehörde[1] zu melden oder andere legale zweckdienliche Schritte zu unternehmen. Die nationale Kommunikationsbehörde überprüft seinerseits solche Meldungen, ergreift ggf. eigene Massnahmen und sendet ggf. eine internationale Beschwerde an die Fernmeldebehörde des Verursachers/Störers.

Wo sinnvoll, koordinieren sich die Bandwacht mit den Bandwachten anderer Länder, um einen Eindringlich zu lokalisieren und identifizieren. Allenfalls nimmt sie auch mit der Bandwacht jenes Landes Kontakt auf, in dem der Eindringlich vermutet wird, so dass jener nationale Amateurfunk-Verband mit dem Eindringling oder der nationalen Fernmeldebehörde vor Ort in Kontakt treten kann, um das Problem zu lösen.

Bandwacht nur gegen Eindringlige

Die Bandwacht ist ausschliesslich gegen Eindringlinge (Nicht-Funkamateure) gerichtet, welche auf den exklusiven Bändern des Amateurfunks auftauchen. Sie ist weder Ordnungshüter noch Funkpolizei und überwacht weder das Einhalten von Bandplänen noch von Konzessionsvorschriften. Die Tätigkeit richtet sich auch nicht gegen lizenzierte Funkamateure, welche andere Amateure belästigen oder beleidigen, oder die sonst unangenehm auf den Amateurfunkfrequenzen auffallen.

Ebenfalls nicht zuständig ist sie für hausgemachte Störungen aller Art, wie zum Beispiel einer Heizungssteuerung, eines Fernsehers oder PLC-Signale.

Weblinks


Fussnoten

  1. Fernmeldehörde: in der Schweiz: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM); in Deutschand: Bundesnetzagentur (BNetzA)


siehe auch