USKA-Sektion: Unterschied zwischen den Versionen

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USKA-Sektionen sind Vereine nach Schweizer Recht (ZGB 60ff)<ref>ZGB = Schweizer Zivilgesetzbuch. In diesem Gesetz ist in Art. 60 und folgende definiert, was in der Schweiz ein Verein im Sinne des Gesetzes ist.</ref>
 
USKA-Sektionen sind Vereine nach Schweizer Recht (ZGB 60ff)<ref>ZGB = Schweizer Zivilgesetzbuch. In diesem Gesetz ist in Art. 60 und folgende definiert, was in der Schweiz ein Verein im Sinne des Gesetzes ist.</ref>
  
Die [[USKA]] hat 31 Sektionen. Davon sind 29 auf eine bestimmtes Einzugsgebiet (Stadt, Region) ausgerichtet und 2 Sektionen auf ein bestimmtes Fachgebiet ([[Helvetia Telegraphy Club]] und [[UHF-Gruppe der USKA]]).
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Die [[USKA]] hat 31 Sektionen. Davon sind 29 auf eine bestimmtes Einzugsgebiet (Stadt, Region) ausgerichtet und 2 Sektionen auf ein bestimmtes Fachgebiet ([[Helvetia Telegraphy Club]] und [[UHF-Gruppe der USKA]]). Die Einzugsgebiete der regional ausgerichteten Sektionen können sich dabei auch überschneiden (so gibt es z.B. zwei USKA-Sektionen in Basel).
  
Wer Mitglied einer Sektion ist, ist damit automatisch auch Mitglied im Landesverband [[USKA]]. Eine Mitgliedschaft bei der [[USKA]] ist aber auch ohne Mitgliedschaft in einer ihrer Sektionen möglich. Ebenso ist möglich, Mitglied in mehreren Sektionen zu sein.
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Wer Mitglied bei der USKA ist, ist damit nicht automatisch auch Mitglied einer USKA-Sektion. Rund zwei Drittel aller USKA-Mitglieder gehören keiner Sektion an. Desweitern ermöglichen gewisse USKA-Sektionen eine Mitgliedschaft in der Sektion ohne dass  man gleichezeitig auch Mitglied in der USKA sein muss. Ebenso ist möglich, Mitglied in mehreren Sektionen zu sein.
 
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* Homepage des [http://www.uska.ch/ USKA]
** Liste der [http://www.uska.ch/index.php?id=sektionen USKA-Sektionen]
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** Liste der [http://www.uska.ch/index.php?id=sektionen USKA-Sektionen] (Homepages + Kontaktadressen der Sektionen)
 
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Version vom 18. Juli 2011, 23:41 Uhr

Mit USKA-Sektion werden in der Schweiz jene Amateurfunk-Vereine bezeichnet, welche dem Schweizer Landesverband USKA angeschlossen sind.

Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

USKA-Sektionen sind Vereine nach Schweizer Recht (ZGB 60ff)[1]

Die USKA hat 31 Sektionen. Davon sind 29 auf eine bestimmtes Einzugsgebiet (Stadt, Region) ausgerichtet und 2 Sektionen auf ein bestimmtes Fachgebiet (Helvetia Telegraphy Club und UHF-Gruppe der USKA). Die Einzugsgebiete der regional ausgerichteten Sektionen können sich dabei auch überschneiden (so gibt es z.B. zwei USKA-Sektionen in Basel).

Wer Mitglied bei der USKA ist, ist damit nicht automatisch auch Mitglied einer USKA-Sektion. Rund zwei Drittel aller USKA-Mitglieder gehören keiner Sektion an. Desweitern ermöglichen gewisse USKA-Sektionen eine Mitgliedschaft in der Sektion ohne dass man gleichezeitig auch Mitglied in der USKA sein muss. Ebenso ist möglich, Mitglied in mehreren Sektionen zu sein.


Weblinks


Fussnoten

  1. ZGB = Schweizer Zivilgesetzbuch. In diesem Gesetz ist in Art. 60 und folgende definiert, was in der Schweiz ein Verein im Sinne des Gesetzes ist.


siehe auch