Rufzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus JOTA-JOTI Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Formulierung bei Liechtenstein verbessert. →‎Was das Rufzeichen sonst noch verrät)
K (Reihenfolge geändert auf neuen Standart: CH - FL - DE - AT →‎Was das Rufzeichen sonst noch verrät)
Zeile 200: Zeile 200:
  
 
Jedes nationale Kommunikatonsbehörde hat ihre eigenen Grundsätze, wie die Rufzeichenzuteilung erfolgt:
 
Jedes nationale Kommunikatonsbehörde hat ihre eigenen Grundsätze, wie die Rufzeichenzuteilung erfolgt:
 
{{Specific:Deutschland}}
 
Deutschland hat die Landeskenner '''DA''' bis '''DR'''.
 
 
Ein Funkamateur kann in Deutschland - unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Praxis - sein Rufzeichen frei aussuchen im Rahmen der Verfügbarkeit.
 
 
Bei deutschen Rufzeichen kann man bereits am zugeteilten Prefix folgendes erkennen:
 
* Die Landeskenner DA bis DM sind Inhaber der vollwertigen Konzession ([[CEPT-Konzession]]; in Deutschland auch ''[[Klasse A]]'' genannt).
 
* Der Landeskenner DO  sind Inhaber der [[Einsteiger-Konzession]] (in Deutschland ''[[Klasse E]]'' genannt).
 
* Der Landeskenner DN im Zusammenhang mit den Ziffern 1 bis 8 kennzeichnet Ausbildungsfunk-Rufzeichen, an denen auch Personen ohne Amateurfunk-Zulassung arbeiten dürfen.
 
* Eine "0" (Null) im Rufzeichen kennzeichnet in der Regel eine [[Clubstation]] oder [[Relais]]funkstelle.
 
* Der Präfix "DP0" weist auf eine Amateurfunkstelle ausserhalb des Staatsgebietes hin (z.B. DP0ISS an Bord der Internationalen Raumstation (ISS) oder DP0GVN auf der deutschen Antarktis-Forschungsstation.
 
 
Es gibt von der [[Bundesnetzagentur]] eine Datenbank, in der an Hand des Rufzeichen der Name und ggf. die Adresse einer Amateurfunkstelle (wenn der Ruzeicheninhaber dem nicht widersprochen hat) nachschlagen kann. Diese ist unter http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx im Internet zu erreichen.
 
{{Specific:End}}
 
  
 
{{Specific:Schweiz}}
 
{{Specific:Schweiz}}
Zeile 236: Zeile 221:
 
* Rufzeichen, welche mit '''HB0Y''' beginnen, sind Inhabern eines Einsteigerausweises.
 
* Rufzeichen, welche mit '''HB0Y''' beginnen, sind Inhabern eines Einsteigerausweises.
 
* Alle anderen Rufzeichen mit Prefix HB0 sind Inhaber des Fähigkeitsausweises ([[HAREC]]) oder Clubstationen.
 
* Alle anderen Rufzeichen mit Prefix HB0 sind Inhaber des Fähigkeitsausweises ([[HAREC]]) oder Clubstationen.
 +
{{Specific:End}}
 +
 +
{{Specific:Deutschland}}
 +
Deutschland hat die Landeskenner '''DA''' bis '''DR'''.
 +
 +
Ein Funkamateur kann in Deutschland - unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Praxis - sein Rufzeichen frei aussuchen im Rahmen der Verfügbarkeit.
 +
 +
Bei deutschen Rufzeichen kann man bereits am zugeteilten Prefix folgendes erkennen:
 +
* Die Landeskenner DA bis DM sind Inhaber der vollwertigen Konzession ([[CEPT-Konzession]]; in Deutschland auch ''[[Klasse A]]'' genannt).
 +
* Der Landeskenner DO  sind Inhaber der [[Einsteiger-Konzession]] (in Deutschland ''[[Klasse E]]'' genannt).
 +
* Der Landeskenner DN im Zusammenhang mit den Ziffern 1 bis 8 kennzeichnet Ausbildungsfunk-Rufzeichen, an denen auch Personen ohne Amateurfunk-Zulassung arbeiten dürfen.
 +
* Eine "0" (Null) im Rufzeichen kennzeichnet in der Regel eine [[Clubstation]] oder [[Relais]]funkstelle.
 +
* Der Präfix "DP0" weist auf eine Amateurfunkstelle ausserhalb des Staatsgebietes hin (z.B. DP0ISS an Bord der Internationalen Raumstation (ISS) oder DP0GVN auf der deutschen Antarktis-Forschungsstation.
 +
 +
Es gibt von der [[Bundesnetzagentur]] eine Datenbank, in der an Hand des Rufzeichen der Name und ggf. die Adresse einer Amateurfunkstelle (wenn der Ruzeicheninhaber dem nicht widersprochen hat) nachschlagen kann. Diese ist unter http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx im Internet zu erreichen.
 
{{Specific:End}}
 
{{Specific:End}}
  

Version vom 15. Juli 2011, 12:57 Uhr

Jede Funkstelle (unabhängig davon, für welchem Funkdienst sie verwendet wird) hat ein eindeutiges Rufzeichen, das einmalig auf der Welt ist. Die Rufzeichen des Amateurfunkdienstes sind weltweit nach einem einheitlichen System aufgebaut.

Aufbau des Amateurfunk-Rufzeichens

Einheitlicher Aufbau

Rufzeichen für den Amateurfunkdienst haben weltweit einen einheitlichen Aufbau:

der Landeskenner + eine Ziffer + ein bis drei Zeichen
<-- dieser Teil heisst "Prefix" --> <-- dieser Teil heisst "Suffix" -->

Der Suffix besteht aus ein bis drei Zeichen. Das können Bustaben und/oder Ziffern sein, wobei das letzte Zeichen in jedem Fall ein Buchstabe ist.

Der Landeskenner besteht aus ein oder zwei Zeichen. Das können Buchstaben und/oder Ziffern sein, wobei das letzte Zeichen in jedem Fall ein Buchstabe ist. Der Landeskenner besteht somit aus

  • einem Buchstaben
  • oder zwei Buchstaben
  • oder einer Ziffer gefolgt von einem Buchstaben.

Exemplarisch ein paar beliebige real existierende Amateurfunk-Rufzeichen als Beispiel:

Rufzeichen Herkunft Prefix Suffix
HB9Z Schweiz HB 9 Z
HB0FL Liechtenstein HB 0 FL
3A2NE Monaco 3A 2 NE
F5NFB Frankreich F 5 NFB
HB60Z Schweiz HB 6 0Z

Um festzustellen, aus welchem Land ein Rufzeichen kommt, muss der ganze Prefix (Landeskenner + die Ziffer) betrachtet werden. Zum Beispiel ist HB0 ein Rufzeichen aus Liechtenstein und Rufzeichen von HB1 bis HB9 sind aus der Schweiz. Teilweise ist bereits über den ersten Buchstaben das Land eindeutig definiert (Bsp: Alle Rufzeichen, die mit F beginnen, sind aus Frankreich oder französischen Überseegebieten) und teilweise genügt bereits der Landeskenner (Bsp: 3A ist Monaco).


Die Zuweisung der Landeskenner an die Staaten erfolgt durch die Internationale Fernmeldeunion (ITU), welche ihren Sitz in Genf hat. Auf der Homepage der Internationale Fernmeldeunion (ITU) findet man die aktuelle Liste aller Landeskenner weltweit.

Abweichung vom einheitlichen Aufbau

QSL-Karte fürs Bundeslager 2008 der PBS
QSL-Karte HB9BERN der Clubstation der USKA-Sektion Bern

Aus besonderem Anlass werden von den nationalen Fernmeldebehörden auch Rufzeichen vergeben, die dem generellen Aufbau nicht entsprechen und daher leicht als besondere Station erkannt werden können. Beispiele dafür sind:

Besonderheit Schweiz: Clubstationen wird auf Antrag ein Rufzeichen mit 4 Buchstaben im Suffix zugeteilt. Beispiel:

  • HB9BERN für die Clubstation der USKA-Sektion Bern



Rufzeichen-Zusätze

Übliche Rufzeichen-Zusätze

Beim Betrieb einer Funkstation ausserhalb des üblichen Standortes (Zuhause), kann (darf) dem Rufzeichen ein Zusatz angehängt werden:[1]

Zusatz Schreibweise Kann verwendet werden für
portable /p Jedes Funkgerät, das ausserhalb des üblichen Standortes betrieben wird, soweit nicht eines der folgenden Kriterien erfüllt wird.
mobile /m Jedes Funkgerät, dass auf einem Fahrzeug zu Land (Auto, Dampfbahn,...) oder auf einem Binnengewässer (Schiff auf See oder Fluss) betrieben wird.
maritime mobile /mm Jedes Funkgerät, das auf einem Schiff auf dem Meer betrieben wird.
aeronautical mobile /am Jedes Funkgerät, das in der Luft (im Flugzeug; im Heissluftballon,...) betrieben wird

Ergänzende Erläuterungen:

  • Ein Handfunkgerät ist nicht automatisch /p; vgl. Defintion von Zustatz portabel.
  • Der Zusatz portabel besagt nur, dass man nicht am üblichen Standort ist, sagt aber nichts über Umfang und Gewicht der Funkstation aus.
  • Der Zusatz mobile besagt nur, dass man sich aktuell in einem Fahrzeug befindet, aber sagt nichts über die Umstände aus. Weder die Montageform des Funkgerätes (im Fahrzeug eingebaut oder Handfunkgerät?) noch die Besitzverhältnisse (eigenes Fahrzeug, als Gast oder als zahlender Passagier?) haben darauf Einfluss.

Andere Rufzeichen-Zusätze

Andere Zusätze dürfen geführt werden, wenn diese "betrieblich notwendig sind". Diese sind, abgetrennt durch einen Binde- oder Schrägstrich, dem Rufzeichen anzuhängen (also analog /p /m usw.). Was genau unter "betrieblich notwendig" (Zitat gesetzliche Ausführungsbestimmungen[2]) zu verstehen ist, ist nicht näher bestimmt und ist im Einzelfall abzuwägen.

Zu den bekannteren Rufzeichen-Zusätze gehört /qrp, welcher von Funkamateuren verwendet wird, die sich zum Ziel gesetzt haben, DX-Verbindungen bei bewusst geringer Sendeleistung (< 10 Watt) zu realisieren.

Anwendungsbeispiele

Die Beispiele in der folgenden Tabelle erläutern, wie der Zusatz konkret verwendet wird:

Standort (Beispiel) Rufzeichen gesprochen
(z.B. im Sprechfunk)
Rufzeichen geschrieben
(z.B. im Logbuch)
Der Funkamateur funkt von zuhause "H B 9 E V T" HB9EVT
Der Funkamateur funkt im Pfadiheim "H B 9 E V T portable" HB9EVT/p
Der Funkamateur funkt mit seinem
Handfunkgerät auf einem Schiff
auf dem Bodensee.
"H B 9 E V T mobile" HB9EVT/m
u.s.w.


Landeskenner im deutschsprachigen Raum

Die Länder im deutschsprachigen Raum haben folgende Landeskenner:

  • Deutschland: DA bis DR (hier muss die Ziffer noch ergänzt werden)
  • Liechtenstein: HB0 (hier ist die Ziffer bereits enthalten)
  • Schweiz: HB1 bis HB9 (hier ist bereits die Ziffer enthalten)
  • Österreich: OE (hier muss die Ziffer noch ergänzt werden)

Auf der Hompeage der ITU findet man die aktuelle Liste aller Landeskenner weltweit.

Vorangestellter Landeskenner bei Funkbetrieb im Ausland

Betreibt man sein Funkgerät im Ausland, so gelten besondere Bestimmungen, näheres dazu im Artikel "Funkbetrieb im Ausland".

In Europa anerkennen viele Länder gegenseitig die Amateurfunk-Ausweise (-Zeugnisse) und erlauben bewilligungsfrei den Funkbetrieb durch Funkamateure der anderen Länder, sofern sich diese nur vorübergehend im Land aufhalten (in der Regel: Aufenthalt bis 3 Monate).

Die wichtigste Regel dabei ist, dass vor das eigene Rufzeichen ein vorangestellter Landeskenner des Gastlandes zu stellen ist. In der nachfolgenden Tabelle wird dies beispielhaft für den deutschsprachigen Raum aufgezeigt.

Funkbetrieb in Vorangestellter
Landeskenner
für Inhaber
einer CEPT-Lizenz

(HAREC)
Vorangestellter
Kandeskenner
für Inhaber
einer Einsteiger-Lizenz
Bespiele
Schweiz HB9/ HB3/ HB9/DH8DAP - Person mit deutschem Rufzeichen (CEPT-Lizenz) in der Schweiz.
HB3/HB0YWR - Person mit liechtensteiner Rufzeichen (Einsteiger-Lizenz) in der Schweiz.
Liechteinstein HB0/ HB0Y/ HBY/DH8DAP - Person mit deutschem Rufzeichen (CEPT-Lizenz) in Liechtenstein.
HB0Y/HB3YYX - Person mit Schweizer Rufzeichen (Einsteiger-Lizenz) in Liechtenstein.
Deutschland DL/ DO/
(Delta Oskar)
DL/HB0WR - Person mit liechtensteiner Rufzeichen (CEPT-Lizenz) in Deutschland.
DO/HB3YYX - Person mit Schweizer Rufzeichen (Einsteiger-Lizenz) in Deutschland.
Österreich OE/ OE/ OE/DH8DAP - Person mit deutschem Rufzeichen (CEPT-Lizenz) in Österreich.
OE/HB0YWR - Person mit liechteinsteiner Rufzeichen (Einsteiger-Lizenz) in Österreich.

Nebst dieser Vorgabe, einen vorangestellten Landeskenner des Gastlandes zu führen, können noch weitere Einschränkungen bestehen (zum Beispiel eine Einschränkung der erlaubten Frequenzbereiche für Einsteiger-Lizenz). Siehe dazu den Artikel "Funkbetrieb im Ausland".

Auf der Homepage vom DARC findet man eine komprimierte Zusammenfassung (PDF) der Landeskenner-Zusätze und der wichtigsten Einschränkungen von jenen Ländern, welche die gegenseitige Anerkennung nach CEPT vollzogen haben.

Was das Rufzeichen sonst noch verrät

Jedes nationale Kommunikatonsbehörde hat ihre eigenen Grundsätze, wie die Rufzeichenzuteilung erfolgt:

Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Die Schweiz hat die Landeskenner HB1 bis HB9 sowie HE.

Rufzeichen an Einzelpersonen werden zugeteilt; die Möglichkeit, ein bestimmtes Rufzeichen sich zu wünschen, besteht in der Schweiz nicht.

Bei Schweizer Rufzeichen kann man bereits am zugeteilten Prefix folgendes erkennen:

  • HB9 sind Inhaber einer vollwertigen Amateurfunk-Konzession (CEPT-Konzession) oder sind Rufzeichen einer Clubstation.
  • HB3 sind Inhaber einer Einsteiger-Konzession - siehe oben).
  • HB4 sind militärische Amateurfunkstationen.
  • HE9 sind Empfangsamateure (SWL).
  • Alle anderen Schweizer HB- und HE-Prefixe deuten auf ein zeitlich limitierte Rufzeichen aus besonderem Anlass hin. Aktuelle Beispiele sind:


Liechtenstein Flagge 60px.png Liechtenstein - Nachfolgende Angaben betreffen Liechtenstein (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Der Landeskenner von Liechtenstein ist HB0.

  • Rufzeichen, welche mit HB0Y beginnen, sind Inhabern eines Einsteigerausweises.
  • Alle anderen Rufzeichen mit Prefix HB0 sind Inhaber des Fähigkeitsausweises (HAREC) oder Clubstationen.


Deutschland Flagge 60px.png Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Deutschland hat die Landeskenner DA bis DR.

Ein Funkamateur kann in Deutschland - unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Praxis - sein Rufzeichen frei aussuchen im Rahmen der Verfügbarkeit.

Bei deutschen Rufzeichen kann man bereits am zugeteilten Prefix folgendes erkennen:

  • Die Landeskenner DA bis DM sind Inhaber der vollwertigen Konzession (CEPT-Konzession; in Deutschland auch Klasse A genannt).
  • Der Landeskenner DO sind Inhaber der Einsteiger-Konzession (in Deutschland Klasse E genannt).
  • Der Landeskenner DN im Zusammenhang mit den Ziffern 1 bis 8 kennzeichnet Ausbildungsfunk-Rufzeichen, an denen auch Personen ohne Amateurfunk-Zulassung arbeiten dürfen.
  • Eine "0" (Null) im Rufzeichen kennzeichnet in der Regel eine Clubstation oder Relaisfunkstelle.
  • Der Präfix "DP0" weist auf eine Amateurfunkstelle ausserhalb des Staatsgebietes hin (z.B. DP0ISS an Bord der Internationalen Raumstation (ISS) oder DP0GVN auf der deutschen Antarktis-Forschungsstation.

Es gibt von der Bundesnetzagentur eine Datenbank, in der an Hand des Rufzeichen der Name und ggf. die Adresse einer Amateurfunkstelle (wenn der Ruzeicheninhaber dem nicht widersprochen hat) nachschlagen kann. Diese ist unter http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx im Internet zu erreichen.


Oesterreich Flagge 60px.png Österreich - Nachfolgende Angaben betreffen Österreich (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Der Landeskenner von Österreich ist OE.

Bei österreichischen Rufzeichen kann man an der Ziffer im Rufzeichen erkennen, aus welchem Bundesland die Amateurfunkstelle stammt (z.B. OE1 steht für Wien, OE7 für Tirol oder OE9 für Vorarlberg). Ausserdem steht X als erste Stelle des Suffixes für Clubstationen und Relaisfunkstellen.


Weblinks


Fussnoten

  1. Quelle Schweiz: Art. 7 Rufzeichenzusätze in der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (SR 784.102.11); Quelle Deutschland: Verfügung Nr. 34/2005 der BNetzA gestützt auf §10 Amateurfunkverordnung.
  2. Quelle Schweiz: Art. 7 Rufzeichenzusätze in der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (SR 784.102.11); Quelle Deutschland: Verfügung Nr. 34/2005 der BNetzA gestützt auf §10 Amateurfunkverordnung.


siehe auch