Empfangsamateur

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Muster einer SWL-Karte (Textseite)

Empfangsamateure sind Personen, die selbst keine Amateurfunk-Konzession besitzen, aber mit geeigneter Ausrüstung (Antennen und Receiver) nach entfernten oder seltenen Amateurfunkstationen Ausschau halten und mithören. Auf englisch werden sie Short Wave Listener, kurz SWL genannt.

Da Empfangsamateure keine Amateurfunk-Konzession haben, dürfen sie nicht senden, und somit empfangenen Stationen nicht antworten.

Möchte ein Empfangsamateur sich den Empfang einer seltenen und weit entfernten Station bestätigen lassen, so schickt er dem gehörten Funkamateur eine SWL-Karte (Dies ist eine für SWL angepasste QSL-Karte, siehe Bild), auf welcher die Eckdaten der gehörten Verbindung (Datum, Zeit, Frequenz, Betriebsart) protokolliert sind. Mit dieser SWL-Karte wird der angeschriebene Funkamateur gebeten, die damalige Aussendung mit einer QSL-Karte zu bestätigen. Der Funkamateur überprüft den Emfpangsrapport des SWL anhand seines Logbuchs. Hat er zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich ein QSO auf der genannten Frequenz geführt, bestätigt er dies mit einer QSL-Karte und dem Vermerk "Confirming your SWL-Report".

Damit dieser Ausstausch von QSL- und QSL-Karte über den QSL-Service abgewickelt werden kann, muss der Empfangsamateur sich ein Empfangsamateur-Rufzeichen zuteilen lassen und Mitglied des Amateurfunk-Verbandes seines Landes werden. SWL-Karten können wie QSL-Karten nebst der Textseite auch eine Bildseite haben. Das Format und Gewicht sollte einer QSL-Karte entsprechen, damit sie über den QSL-Service verschickt werden kann, siehe dazu Artikel "QSL-Karte".


Schweiz Flagge 60px.png Schweiz - Nachfolgende Angaben betreffen die Schweiz (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

In der Schweiz haben Empfangsamateur-Rufzeichen immer den Prefix HE9 und sind damit von den Rufzeichen der Funkamateure klar zu unterscheiden (vgl. Rufzeichen-Prefixe der Schweiz).

Betriebsbereite Transceiver unterliegen der Konzessionspflicht.[1] Empfangsamteure verwenden für den Amateurfunk geeignete Receiver oder durch geeignete Massnahmen umgebaute, nicht mehr sendefähige Transceiver.


Deutschland Flagge 60px.png Deutschland - Nachfolgende Angaben betreffen Deutschland (und haben ggf. nur dort Gültigkeit).

Der Erwerb und Besitz von Transceivern ist in Deutschland nicht genehmigungspflichtig. Deshalb dürfen Empfangsamateure in Deutschland zur Ausübung ihres Hobbies nebst Receivern auch Transceiver verwenden, solange sie diese nur für den Empfang verwenden und nicht damit senden.



Weblinks


Fussnoten

  1. Begriffsdefinition (Schweiz):
    "betriebsbereit" = eine Stromversorgung (220V, 12V, Akku) ist angeschlossen und das Gerät ist sendefähig.
    "Konzessionspflicht" = das Gerät muss im Besitz eines konzessionierten Funkamateurs sein und darf nur von diesem betrieben werden.


siehe auch